Archiv für Mai, 2017

Felix Peckert Mai 2017

Systemaufbau: Der Warenbezug als starke Einnahmequelle für Franchise-Geber

Keine Kommentare Allgemein, Expansionstipp, Recht, Systemaufbau

Egal ob Burger-Restaurant, Pizza-Lieferdienst, Feinkost-Geschäft oder Fitness-Studio – ein weitgehend einheitliches Angebot ist für jedes Franchise-System von großer Bedeutung. Für Verbraucher zählt schließlich, dass sie bei ihrer „Lieblingsmarke“ die Produkte verlässlich in stets einheitlicher Qualität und Machart vorfinden. Und ihnen ist es egal, ob sie dabei einen Franchise-Betrieb oder eine in Eigenregie geführte Filiale einer Marke aufsuchen. Die meisten Franchise-Geber geben ihren Franchise-Partnern daher nicht nur ein Produktportfolio vor. Auch Rezepturen, Produkte und der Bezug der Waren gehören in vielen Franchise-Systemen zu den verbindlichen Vorgaben. „Einmal gedacht, hundertfach gemacht“ – ist auch hier das Motto.

Logistics chainWarenbezugsbindung: 80-20-Regel

Wer ein Franchise-System aufbaut, kommt also nicht umhin, sich frühzeitig mit dem Thema Warenbeschaffung auseinanderzusetzen. Spätestens wenn die nationale Expansion ins Rollen kommt, sollte auch der Warenbezug nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Regionale Lieferanten können dann die Anforderungen des Systems häufig nicht mehr erfüllen. Eine bundesweit einheitliche Lösung muss her – der Franchise-Partner in Hamburg soll seine Waren ebenso beziehen können, wie sein Kollege in München.

Aus rechtlicher Sicht gibt es dazu einiges zu beachten. Eine Faustformel sagt: 80 Prozent des Einkaufsvolumens können vom Franchise-Geber im Sinne eines einheitlichen Marktauftritts vertraglich festgelegt werden. 20 Prozent des Warengesamteinkaufs (Netto-Einkaufswert) darf der Franchise-Partner in der Regel frei zusammenstellen. Das bedeutet aber nicht, dass der Burger-Laden auch Socken verkaufen darf. Für das sogenannte Freiwahlsortiment mit Diversifikationsartikeln kann ein definierter Rahmen festgelegt werden. Wie bei allen rechtlich bedeutsamen Fragen empfiehlt es sich, einen auf Franchise spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Denn am Ende ist immer eine Gesamtbetrachtung des Franchise-Vertrages entscheidend.

Heute die Konditionen von morgen sichern

Um als Franchise-Geber bei den Lieferanten punkten zu können, ist es hilfreich, bereits erste Markterfolge vorzeigen zu können. Neben einem funktionierenden Pilotbetrieb sollte auch ein erstes Filialsystem auf regionaler Ebene vorhanden sein. Mein Tipp: Stellen Sie Ihren Lieferanten Ihren Expansionsplan dar! So kann es Ihnen gelingen, heute schon die Konditionen von morgen einzufordern. Zudem sollten Sie immer die Bereitschaft mitbringen, alte Lieferanten auszulisten und neue aufzunehmen.

Einnahmequelle für Franchise-Geber

Für Franchise-Geber ist die sogenannte Warenbezugsverpflichtung des Franchise-Partners aber nicht nur im Hinblick auf eine Qualitätssicherung und im Sinne eines einheitlichen Marktauftritts von Interesse. Die Bündelung von Einkaufsvolumen erweist sich in der Regel als starke Einnahmequelle, die parallel zum System weiter anwächst. Nicht wenige Franchise-Geber partizipieren durch Boni, Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) oder Werbekostenzuschüsse der Lieferanten an den Bestellungen ihrer Franchise-Partner.

Und das ist auch gut so. Nur alleine von Franchise-Gebühren könnten Investitionen in Innovationen und Unterstützungsleistungen, die dem gesamten Franchise-System zu Gute kommen, meist nicht gestemmt werden. Das Thema Boni und Rückvergütungen sorgt jedoch immer wieder für Sprengstoff, wie unzählige Praxisbeispiele zeigen …

Vorteile für Franchise-Partner transparent darstellen

Im Sinne des Transparenzgebots und zur Konfliktvermeidung empfiehlt es sich deshalb, eindeutige Regelungen in Bezug auf erzielte Einkaufsvorteile zu treffen. Waren- und Zahlungsströme sollten im Vertrag oder im Handbuch zumindest schematisch dargestellt werden. Gleichzeitig sollte den Franchise-Partnern die Vorteile aufgezeigt werden, die durch eine Bündelung der Einkaufsvolumina entstehen.

Neben besseren Einkaufspreisen betrifft dies in der Regel auch bessere Konditionen. Themen wie Zahlungsziele, kulantes Reklamationsverhalten oder Lieferzeiten sollten unbedingt in die Gesamtrechnung einbezogen werden. Der pure Vergleich von Einkaufspreisen greift meistens viel zu kurz. Franchise-Partner profitieren dann häufig nicht nur von der Logistik der Lieferanten, sondern auch von einer damit verbundenen Qualitätssicherung der Produkte. Und das kommt wiederum dem gesamten System zu Gute!

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen? Dann schreiben Sie mir unter info@peckert.de

 

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Christina Westerhorstmann Mai 2017

Der gute Ruf: Der richtige Umgang mit Bewertungen im Internet

Keine Kommentare Allgemein, Kommunikation, Online Medien, Partnerakquisition

Haben Sie sich als Franchise-Geber auch schon mal über schlechte Bewertungen im Internet geärgert? Von unzufriedenen Kunden, ehemaligen Mitarbeitern oder ausgeschiedenen Franchise-Partnern, die auf Bewertungsplattformen, in sozialen Medien oder in Foren ihrem Ärger Luft machen? Dann haben Sie sich bestimmt auch gefragt, wie Sie denn nun damit umgehen sollen. Stillhalten? Aussitzen? Den Rechtsanwalt anrufen? Oder selbst das Wort ergreifen? Ein Plädoyer für den offenen Umgang mit Internetbewertungen.

Young nerd fighting against negative reactions in social media / editable flat vector illustration, clip art„Ein guter Ruf geht weit, ein schlechter noch viel weiter!“

Um eines gleich vorweg zu nehmen: Ein Patentrezept im Umgang mit Bewertungen gibt es nicht. Wenn man sich jedoch vor Augen führt, dass zwei von drei Bundesbürgern sich laut einer GfK-Umfrage vor einer verbindlichen Kaufentscheidung zunächst nach Bewertungen im Netz erkundigen, dann wird schnell klar: Als Unternehmen kann es einem heutzutage nicht egal sein, was im Internet über einen geschrieben wird. Das gilt besonders für Franchise-Geber im Hinblick auf den Aufbau und der Pflege ihrer Marke. Wenn sich zum Beispiel auf der Facebook-Seite eines Franchise-Betriebs Kunden beschweren oder auf der Arbeitgeberbewertungsplatt Kununu Mitarbeiter eines Franchise-Partners Dampf ablassen, dann kann dies der Reputation des gesamten Systems schaden.

Die eigene Online-Reputation im Auge zu behalten, gehört deshalb zu den Pflichtaufgaben einer jeder Unternehmenskommunikation. Für Franchise-Geber gilt das in Bezug auf das gesamte System. Wer sich ein kostenpflichtiges Monitoring durch professionelle Anbieter nicht leisten möchte, sollte mindestens kostenfreie Alert-Dienste nutzen, um zu wissen, was im Netz passiert. Am schlimmsten ist es schließlich, wenn Sie als Unternehmen gar nicht wissen, was im Netz längst alle nachlesen können. Denn nicht Kunden, auch Ihre künftigen Mitarbeiter, Franchise-Partner und Lieferanten finden hier eine hervorragende Quelle, um sich einen Eindruck von dem Unternehmen oder der Marke zu machen, der sie ihr Vertrauen schenken sollen.

„Man kann nicht nicht kommunizieren!“

Der berühmte Satz von Paul Watzlawick stimmt auch hier. Wenn Sie als Franchise-Geber beispielsweise die Stimmen und Meinungen anderer zu ihren Erfahrungen als Franchise-Partner einfach ignorieren, kann das Bände sprechen. Die Kunst besteht darin, aufrichtig und verbindlich zu antworten – ohne eine nicht mehr enden wollende Diskussionsrunde anzustoßen oder gar zu befeuern. Seien Sie mutig und signalisieren Sie Offenheit, aber kommunizieren Sie mit Sorgfalt und Bedacht! Beim Thema Bewertungen & Co. geht es auch nicht immer um Schadensbegrenzung. Ein aktiver Umgang mit (positiven und negativen) Bewertungen birgt eine Menge Chancen. Wussten Sie, dass die Kaufwahrscheinlichkeit sich um 186 Prozent erhöht*, wenn Unternehmen auf Bewertungen hilfreich Bezug nehmen? Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz zahlen auf Ihre Reputation ein. Und davon können Sie langfristig profitieren! Ganz nach dem Motto „Tue Gutes und rede drüber“ sollten Sie zudem auch ihre Unternehmenskommunikation so ausrichten, dass ihre Reputation als Franchise-Geber und als Arbeitgeber nachhaltig gestärkt wirkt.

 

10 Tipps: So reagieren Sie auf Bewertungen richtig

1. Der Ton macht die Musik

Freundlich, wertschätzend und sachlich – gehen Sie gezielt und konstruktiv auf Beanstandungen ein. Formulieren Sie auf Augenhöhe und machen Sie sich Gedanken über die Anrede. Nicht jeder möchte im Netz geduzt werden – und nicht immer schafft ein „Sie“ Vertrauen und Nähe.

2. Fehler zugeben

Entschuldigen Sie sich, wenn tatsächlich mal etwas schief gelaufen ist, oder drücken Sie Ihr Bedauern aus. In manchen Fällen werden schlechte Bewertungen dann sogar wieder gelöscht. Rechtfertigungen sollten dagegen vermieden werden.

3. Individuell antworten

Antworten von der Stange sind in den meisten Fällen nicht zielführend. Ihr Gegenüber merkt schnell, ob Sie es ernst meinen oder nicht.

4. Lösung anbieten

Bieten Sie Ihrem Gesprächspartner eine Lösung ein. Das kann beispielsweise auch der Hinweis auf eine persönliche Kontaktaufnahme sein, um eine Frage zu beantworten oder ein Problem zu lösen. So haben Sie auch die Chance, ein Thema aus dem öffentlichen Raum in den privaten Raum zu verlagern.

5. Zuständigkeiten auswählen

Abhängig von der Thematik und dem Sachverhalt sollte festgelegt werden, wer antwortet. Wenn auf eine Franchise-Frage beispielsweise ein Mitarbeiter aus dem Marketing antwortet, kann die Glaubwürdigkeit der Antwort schnell in Frage gestellt werden.

6. Franchise-Partner einbinden

Klären Sie in Ihrem System, wer auf welche Themen antwortet. Geben Sie Ihren Franchise-Partnern Hilfestellung, wie sie mit Bewertungen umgehen sollen oder schaffen Sie Regelungen, an wen sich die Partner im Bedarfsfall wenden sollen.

7. Zeitnah kommunizieren

Eine Antwort sollte immer zeitnah erfolgen. Nur dann haben Sie die Chance, Herr der Kommunikation zu bleiben. Wer sich zu lange Zeit lässt mit einer Antwort, riskiert zudem, eine längst eingeschlafene Diskussion wieder neu zu entfachen.

8. Kurz und präzise antworten

Reden Sie nicht um den heißen Brei herum. Formulieren Sie kurz, präzise und sachlich. Argumentieren Sie nach Möglichkeit mit echten Fakten.

9. Positive Themen nicht vergessen

Es ist nicht alles schlecht. Vergessen Sie auf keinen Fall, auch positive Meinungen ebenso ernst zu nehmen wie negative. Natürlich dürfen Sie sich öffentlich auch über Lob und Zufriedenheit freuen!

10. Rechtsanwalt hinzuziehen

Neben echter Kritik gibt es natürlich auch Fälle von Rufschädigung und Verleumdung. Und nein, Sie müssen und sollten sich selbstverständlich nicht alles, was im Internet über Sie geschrieben wird, gefallen lassen. In diesen Fällen ist der Weg zum Anwalt der richtige.

* Quelle: eKomi 2016

 

Fotonachweis: © nadia_snopek – Fotolia.com

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