Archiv für Systemaufbau

Ina Mayer Mrz 2018

So einfach kommen Sie an Ihr Franchise-Handbuch – mithilfe eines TÜV-geprüften Prozesses

Keine Kommentare Recht, Systemaufbau

Sind auch Sie gerade dabei oder kurz davor, ein Franchise-Handbuch zu schreiben oder ihr bestehendes Handbuch zu überarbeiten? Dann könnte dieser Artikel für Sie hilfreiche Informationen bereithalten!

Nahezu jedes Franchise-System hat ein Systemhandbuch. Als mitgeltende Unterlage zum Franchise-Vertrag ist hier das systemspezifische Know-how dokumentiert – mit Leitlinien und Vorschriften, Empfehlungen und Checklisten. Der Erfahrungsschatz zum Thema Handbucherstellung dürfte in der deutschen Franchise-Wirtschaft also immens sein. Gleichwohl gibt es vermutlich nur wenige Projekte in einer Franchise-Systemzentrale, die mehr Frustpotenzial bereithalten als die Erstellung eines Franchise-Handbuchs.

Franchise-Handbuch erfolgreich erstellen

Fallstrick 1: Der Inhalt

Wenn Sie schon mal ein Franchise-Handbuch geschrieben haben, wissen Sie vielleicht, wovon ich rede. Zunächst einmal steht die Frage im Raum, welche Inhalte eigentlich in ein Franchise-Handbuch hineingehören. Dann gilt es, die Fülle der Informationen und Regelungen zu sortieren und so zu dokumentieren, dass ein Dritter (also der Franchise-Partner) damit etwas anfangen kann.

Wie sieht die Gliederung eines Handbuches aus? Welcher Detaillierungsgrad wird verlangt? Und wie sollen die einzelnen Prozesse genau geregelt und beschrieben werden? All diese Fragen werden früher oder später jedem Handbuchschreiber begegnen.

Fallstrick 2: Das Projektmanagement

Doch das ist noch nicht alles: Zu den inhaltlichen Fragen gesellen sich eine Reihe von  Herausforderungen in der Planung, Organisation und Steuerung eines Handbuchprojekts. Nicht selten wird es für die zuständigen Mitarbeiter zu einer regelrechten Geduldsprobe, all die Inhalte von verschiedenen Personen und Abteilungen zusammenzutragen, um sie dann wie Puzzleteile zu einem großen Bild zusammenzufügen.

Jedes Handbuchprojekt braucht damit eine gute Strategie, eine durchdachte Redaktion mit rechtlicher Expertise und ein stringentes Projektmanagement! Wird einer dieser Punkte übersehen oder vernachlässigt, droht das Projekt, aus dem Ruder zu laufen.

Was also tun?

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Mathias Dehe Jan 2018

Datenschutz in Franchise-Systemen: Ab Mai 2018 kann es teuer werden …

Keine Kommentare Allgemein, Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung

Das Thema Datenschutz in Franchise-Systemen wird gerne stiefmütterlich behandelt. Kaum jemand in der Franchise-Zentrale ist mit diesem Thema vertraut. Gerne werden die IT-Abteilung oder ein externer IT-Dienstleister gebeten, diesen Bereich mit zu übernehmen. Doch Datenschutz ist Chefsache! Wer als Franchise-Geber noch nicht begonnen hat, sich dem Datenschutz in seinem System anzunehmen, sollte damit schleunigst beginnen.

Was viele noch nicht verstanden haben: Ab Mai 2018 ändert sich in puncto Datenschutz eine Reihe von Regeln.

  • Die Bußgelder bei Regelverstößen werden extrem viel teuer als bisher.
  • Die Wahrscheinlichkeit, „erwischt“ zu werden, steigt an.
  • Durch die Medienberichterstattung werden die Verbraucher zusätzlich sensibilisiert.

Wer also bisher einen Bogen um die Organisation seines Datenschutzes gemacht hat, sollte die nachstehenden Ausführungen besonders aufmerksam verfolgen.

Erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Franchisesystem organisieren und welche Chancen sich aus der Neuausrichtung des Datenschutzes für das System ergeben.

Datenschutz

Worum geht es beim Datenschutz überhaupt?

Gerne wird der Datenschutz mit der Datensicherheit verwechselt. Man glaubt, ein geeignetes Datensicherheitskonzept („Wir sichern doch unsere Daten täglich ….“) würde auch die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen. Datenschutz hat aber mit dem Thema Datensicherheit nur sehr bedingt etwas zu tun: Bei Datensicherheit geht es darum, dass elektronisch gespeicherte Daten nicht unbeabsichtigt gelöscht, verändert oder an Unbefugte weitergegeben werden. Es stehen also die elektronisch gespeicherten Daten im Zentrum des Interesses.

Das Thema Datenschutz hat eine völlig andere Perspektive: Hier geht es darum, dass jede Person ein Recht darauf hat, dass ihre personenbezogenen Daten nur auf eine ganz bestimmte Art erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen.

Im Kern steht, dass personenbezogene Daten vor dem unberechtigten Zugriff geschützt werden müssen – daher der Begriff „Datenschutz“.

 

Was ändert sich ab Mai 2018?

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Ina Mayer Jan 2018

Digitalisierungs-Offensive gestartet: Schlüsselfertige Lösungen für Franchise-Zentralen

Keine Kommentare Systemaufbau, Systemsteuerung

Im Rahmen einer Digitalisierungs-Offensive haben Ralf Guttmann (hyperspace), Frank Machwitz (assetpool) und Felix Peckert (Peckert Gruppe) eine schlüsselfertige Lösung entwickelt, die Franchise-Gebern die Digitalisierung wichtiger Prozesse in der Franchise-Zentrale erleichtert. Fokus liegt zunächst auf dem Know-how-Transfer (Handbuch) und der Partnergewinnung. Weitere Lösungen sind bereits in der Entwicklung.

franchise-digitalisierung-logo_260x65Die Digitalisierung ist für die meisten Unternehmen Fluch und Segen. Zwar sehen fast neun von zehn darin eine Chance. Doch nur jedes vierte Unternehmen verfügt bereits über eine Digitalstrategie, wie eine aktuelle Studie von bitkom zeigt. „Auch in der Franchise-Wirtschaft sind sich die Franchise-Geber der Bedeutung und Notwendigkeit der Digitalisierung bewusst“, erklärt Frank Machwitz, der sich seit 20 Jahren mit der IT-technischen Umsetzung von Franchise-Prozessen beschäftigt. „Viele wissen jedoch nicht, wie sie das Thema für sich schnell und mit den vorhandenen Ressourcen umsetzen können“, ergänzt Expansions- und Franchiseexperte Felix Peckert. Es fehle bisher an leicht umsetzbaren Konzepten, die Software und Inhalte in einer schlüsselfertigen Lösung vereinen. Denn ist nur eines von beidem vorhanden, seien die Anforderungen an die individuelle Anpassung für viele Franchise-Geber schlichtweg zu groß.

„Digitalisierung wartet nicht!“

Mit einer Digitalisierungs-Offensive wollen Ralf Guttmann (hyperspace), Frank Machwitz (assetpool) und Felix Peckert (Peckert Gruppe) das ändern und Franchise-Systemen den Weg zur Digitalisierung ihrer Systemzentrale deutlich erleichtern. Sie sind überzeugt: „Die Digitalisierung wartet nicht!“ Gemeinsam haben die Experten ein kompaktes Lösungspaket entwickelt, das speziell auf die Anforderungen von Franchise-Gebern zugeschnitten ist: Es vereint die branchenführende Softwarelösung „hyperspace“ mit bewährten Prozessen und Mustervorlagen für Franchise-Geber. Sowohl der Know-how-Transfer (Handbuch) als auch die Partnergewinnung und der Franchise-Vertrieb (Interessentenmanagement und -kommunikation) können so digital und damit automatisiert abgebildet werden. Die zugrundeliegende Mustervorlage für das Franchise-Handbuch der Peckert Gruppe sowie der dazugehörige Beratungs- und Erstellungsprozess wurde vom TÜV Saarland geprüft und zertifiziert.

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Felix Peckert Nov 2017

Nachfolge im Franchise: Was tun, wenn ein Franchise-Partner seinen Betrieb verkaufen möchte?

Keine Kommentare Allgemein, Systemaufbau, Systemsteuerung

Jedes Jahr entscheiden sich mehrere tausend Angestellte dafür, ihr Angestelltendasein gegen den Chefsessel zu tauschen. Sie werden Franchise-Partner. Dabei haben sie oftmals nicht nur die Möglichkeit, einen neuen Betrieb zu gründen, sondern auch einen bereits bestehenden Betrieb zu übernehmen. Genauso wie die Gründung neuer Betriebe gehört es zum Franchise, das bestehende Betriebe wieder verkauft werden. Ist das nun eine Katastrophe? Nein, vielmehr eine Chance!

Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum Franchise-Partner ihre Betriebe wieder verkaufen. Darum soll es hier heute aber nicht gehen. Im Fokus steht vielmehr, was Franchise-Geber in einem solchen Fall tun können und sollten. Schließlich haben sie zunächst einmal ein grundsätzliches Interesse daran, einen bereits bestehenden Standort zu erhalten.

In dem nachfolgenden Video widme ich mich zentralen Fragen rund um die Partnernachfolge:

  • Wie findet man einen geeigneten Käufer?
  • Wie können Franchise-Geber diesen Prozess begleiten und unterstützen?
  • Was darf ein Franchise-Betrieb eigentlich kosten und wie bestimmt man einen angemessenen Preis?
  • Warum ist es für einen reibungslosen Übergang so wichtig, den Verkaufsprozess genau zu definieren und wie könnte dieser aussehen?

Eindeutige Nachfolgeregeln, eine transparente Kommunikation und eine enge Begleitung des Verkaufsprozesses sind zwingend erforderlich, damit eine Nachfolge erfolgreich gelingen kann.

Schreiben Sie mir gerne unter felix[at]peckert.de, welche Erfahrungen Sie im Bereich der Partnernachfolge gemacht haben oder welche Fragen aus Ihrer Sicht noch unbeantwortet sind.

Mehr Videos für Franchise-Geber

Wenyt_logo_rgb_lightn Ihnen dieses Video gefallen hat, schauen Sie doch mal in unserem YouTube-Kanal vorbei.

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Ina Mayer Nov 2017

Partnerintegration: vom Interessenten zum glücklichen Franchise-Partner

Keine Kommentare Allgemein, Partnerakquisition, Systemaufbau, Systemsteuerung

Die Phase der Partnerintegration ist entscheidend für den weiteren Verlauf einer Franchise-Partnerschaft. Hier werden nicht nur wichtige Weichen für den wirtschaftlichen Erfolg gestellt, sondern auch für die persönliche Zufriedenheit. Kurzum: Die Partnerintegration bzw. das sogenannte Onboarding haben Einfluss darauf, ob ein Franchise-Partner glücklich sein wird. Und das wiederum ist maßgeblich für die Reputation des Franchise-Gebers.Fotolia_162739939

Warum ist Ihr Partnerintegrationsprozess so wichtig?

Bei der Partnerakquisition versprechen Sie als Franchise-Geber, dass Ihr Angebot einer Franchise-Partnerschaft für den Interessenten sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Sie wecken damit bei Ihrem Interessenten ganz bestimmte Erwartungen. Neben einem bewährten Geschäftskonzept erwartet er von Ihnen vor allem, dass er hervorragend geschult und eingearbeitet sowie dauerhaft beraten wird. Zudem geht er davon aus, dass er als Franchise-Partner zufriedener mit seiner Arbeit und seinem Einkommen sein wird und insgesamt ein glückliches Leben führen wird.

Ob und wieweit Sie diese Erwartungen erfüllen können, wird während des Partnerintegrationsprozesses ganz besonders auf die Probe gestellt. Anders gesprochen: Werden die von Ihnen im Verkaufsprozess gesetzten Erwartungen nicht erfüllt, kann dies sogar die gesamte Partnerschaft gefährden. Zudem bietet Ihnen die Onboarding-Phase die Möglichkeit, dass auch Sie Ihren Interessenten in Aktion erleben und ihn mit seinen Stärken und Schwächen kennenlernen können.

Wie sieht der Partnerintegrationsprozess aus?

Der Partnerintegrationsprozess lässt sich in zwei grundlegende Phasen aufteilen:

Erste Integrationsphase

Die erste Integrationsphase beginnt bereits mit Unterzeichnung des Vorvertrags oder einer Reservierungsvereinbarung und dauert bis zur Unterzeichnung des Franchise-Vertrages. Franchise-Geber haben hier die Aufgabe, die Gründung des Interessenten aktiv zu begleiten und ihn mit dem dafür relevanten Wissen auszustatten. Denn der Franchise-Partner muss jetzt sein Unternehmen planen, einen Standort finden und die Finanzierung sicherstellen. Damit er das kann, benötigt er von Ihnen neben einer Gründungsberatung schon jetzt die Offenlegung Ihrer Erfolgsgeheimnisse.

Mein Tipp:

In den zwei bis vier Monaten, die diese Phase in der Regel dauert, haben Sie und Ihr angehender Franchise-Partner ausreichend Zeit, sich gegenseitig zu prüfen. Ihr Ziel sollte dabei nicht nur sein, dass Ihr Interessent die Finanzierung des Gründungsvorhabens erfolgreich auf die Beine stellen kann. Vielmehr geht es darum, den Interessenten bereits zu diesem Zeitpunkt möglichst gut in die Markenwelt des Systems zu integrieren und ihm zu ermöglichen, Teil der Markenwelt zu werden. Wichtig ist daher, dass Sie bereits in dieser Phase kommunizieren, welche Werte in dem Franchise-System gelebt werden. Nur so kann dieser entscheiden, ob das Franchise-System und die Franchise-Partnerschaft zu ihm passen.

Als Franchise-Geber können Sie so schon frühzeitig dafür sorgen, dass Ihr künftiger Franchise-Partner tatsächlich die Lust und die Fähigkeit haben wird, die Marke aktiv gegenüber den Kunden zu vertreten und die Markenwelt an seinem lokalen Standort umzusetzen. Im Rahmen einer Praxisphase (z. B. Hospitation) und der Planung des Partnerbetriebs sehen Sie dann auch, ob der künftige Partner tatsächlich Spaß an der Arbeit hat, die geforderten Fähigkeiten mitbringt und zu Ihnen passt.

Das erleichtert Ihnen und auch der Bank die finale Entscheidung für einen Kandidaten. Schließlich wird auch ein Bänker darauf achten, ob ein Kandidat für die geplante Franchise-Partnerschaft „brennt“. Er möchte sehen, dass der Unternehmer tatsächlich hinter dem Betriebstyp, der Marke und dem Franchise-System stehen kann und möchte.

Zweite Integrationsphase

Ist der Franchise-Vertrag unterschrieben, beginnt die zweite Integrationsphase. Nun geht es darum, die Betriebsbereitschaft herzustellen (Pre-Opening-Phase), den neuen Partnerbetrieb erfolgreich zu eröffnen (Opening-Phase) und aufzubauen (Standortentwicklung). Ihre Aufgabe als Franchise-Geber ist es, den Franchise-Partner ganz konkret vor Ort in seinem Betrieb zu begleiten und ihm damit den Start in die Selbstständigkeit so einfach wie möglich zu machen.

Mein Tipp:

Auch hier geht es nicht allein um die Technik, also dass der Franchise-Partner die Prozesse und Verfahren richtig anwenden kann. Es geht vor allem darum, dass er die Leistungsstärke der Franchise-Zentrale kennenlernt und erlebt, dass er von dieser tatkräftig unterstützt wird. Ihr Partner soll so vom ersten Tag an spüren, dass es für ihn sinnvoll ist, Franchise-Partner des Systems zu sein. Er soll nicht nur die Gewissheit erhalten, dass er mit der Franchise-Partnerschaft wirtschaftlich erfolgreich sein kann, sondern dass sich für ihn auch seine Bedürfnisse und Erwartungen generell erfüllen können.

Diese zweite Integrationsphase sollte daher auch erst endet, wenn der Franchise-Partner den Break-even-Punkt erreicht hat (er muss kein eigenes Geld mehr fürs Unternehmen einsetzen und keine Kredite für sein eigenes Privatleben aufnehmen). Die erste Aufbauphase des Betriebes ist erfolgreich abgeschlossen und der Unternehmeralltag beginnt. In der Regel kann Ihr Partner aus einer Phase der intensiven Betreuung nun in die reguläre Partnerberatung übergeben werden.

Fazit

Die Partnerintegration bedeutet nichts anderes, als dass Sie als Franchise-Geber sicherstellen, dass aus einem Interessenten ein glücklicher Franchise-Partner wird:

  • Ein Partner, der zufrieden mit seiner Arbeit und glücklich mit seinem Leben ist.
  • Ein Partner, der voll und ganz hinter der Marke und dem Franchise-System steht.
  • Ein Partner, der ein für ihn attraktives Einkommen hat.

Als Franchise-Geber sollten Sie daher einen ganz besonderen Wert auf eine gelungene Partnerintegration legen. Denn Sie legt den Grundstein für eine stabile Reputation, die das Wachstum des gesamten Systems beflügeln kann.

Last but not least möchte ich Ihnen noch das nachfolgende Video empfehlen. In diesem erhalten Sie weitere wertvolle Hinweise zum Thema Partnerintegration von Felix Peckert.

 

Bildquelle: © Fotolia: pikselstock

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Felix Peckert Sep 2017

Das Expansionskonzept für Franchise-Geber – notwendiges Instrument oder pure Zeitverschwendung?

Keine Kommentare Allgemein, Systemaufbau

Franchise ist nicht gleich Franchise. Wer sich für den Aufbau eines Franchise-Systems entscheidet, hat viele Möglichkeiten, wie genau er als Franchise-Geber die Expansion mit selbstständigen Unternehmern gestalten will. Im Idealfall sollte man dies nicht dem Zufall überlassen. Besser ist es, einer klaren Expansionsstrategie zu folgen, um möglichst effizient und effektiv die gesetzten Ziele mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen zu erreichen. Bewährt hat sich deshalb die Erstellung eines Expansionskonzepts. Doch was hat es damit auf sich? Wofür braucht man es? Und was steht drin?

Blog_Expansionskonzept_2Keine Sorge! Bei einem Expansionskonzept geht es nicht darum, ein möglichst umfangreiches Schriftstück zu produzieren. Im Fokus dieser zentralen Aufgabe steht vielmehr die Beantwortung bedeutender strategischer Fragen:

  1. Welche Form der Lizenz ist die richtige?
  2. Welches Marktpotenzial haben Sie?
  3. Wie wollen Sie das Marktpotenzial erschließen?
  4. Wie sieht die Expansionsplanung für einen Franchise-Partner aus?
  5. Wie wollen Sie die Gebiete planen?
  6. Welche Einnahmequellen wollen Sie für sich als Franchise-Geber erschließen?
  7. Welche Leistungen erbringen Sie als Franchise-Geber und welche der Franchise-Partner?

Das Expansionskonzept beschreibt also insbesondere die Akteure, Marktplätze und Spielregeln. Es dient Ihnen und Ihrem Franchise-Anwalt damit auch als Richtschnur, wie die Franchise-Partnerschaft und der Franchise-Vertrag ausgestaltet werden sollen.

 

1.    Welche Form der Lizenz ist die richtige?

Franchise oder Lizenz? Welche Form der Lizenz für Ihre Expansion die richtige ist, hängt in erster Linie davon ab, wie einheitlich der Marktauftritt und der Betriebstyp von dem selbstständigen Unternehmer umgesetzt werden sollen. Ist beides für den Geschäftserfolg des Partners und damit des gesamten Systems erforderlich, befinden wir uns bei einem Franchise-System. Aus meiner Erfahrung heraus würde ich jungen Franchise-Gebern empfehlen, stets die Marke in den Mittelpunkt der Expansion zu setzen. Ich würde also alle die Dinge standardisieren, die auf meine Marke einzahlen und es meinen Franchise-Partnern ermöglichen, meine Markenwelt zu leben.

Zum Unterschied zwischen einem Franchise- und einem Lizenzsystem sehen Sie auch folgendes Video auf YouTube:

 

2.    Welches Marktpotenzial haben Sie?

Zu Beginn Ihrer strategischen Überlegungen sollten Sie sich Gedanken zu dem Marktpotenzial machen. Dieses sollte sich nicht zuletzt aus Ihrem Betriebstyp ergeben. Von Ihrem Marktpotenzial hängt beispielsweise ab, wie viele Standorte Sie planen und wie viele Franchise-Partner Sie dafür gewinnen möchten.

 

3.    Wie wollen Sie das Marktpotenzial erschließen?

Auch wenn Sie sich bereits für die Expansion mit Franchise entschieden haben, sollten Sie im Rahmen Ihres Expansionskonzeptes festlegen, ob Sie ausschließlich mit Franchise-Betrieben oder auch mit Eigenregiebetrieben wachsen wollen. Die Kombination hat insbesondere den Vorteil, dass Sie als Franchise-Geber wichtige strategische Standorte auch selbst erschließen können. Außerdem kann ein gut laufendes Filialsystem eine wichtige Einnahmequelle für den Franchise-Geber darstellen.

 

4.    Wie sieht die Expansionsplanung für einen Franchise-Partner aus?

Darüber hinaus geht aus einem Expansionskonzept auch die Expansionsplanung der Franchise-Partner hervor. Inwiefern erhalten die Franchise-Partner das Recht und die Pflicht, ein eigenes Filialnetz aufzubauen? Aus meiner Sicht ist dies ein überaus wichtiger Aspekt, um Marktplätze möglichst schnell durchdringen zu können. An dieser Stelle wird auch nochmal klar, warum ein profitabler Betriebstyp unbedingt Voraussetzung einer jeglichen Franchise-Expansion sein muss. Wie sonst könnte ein Franchise-Partner die Investitionsstärke entwickeln, die es braucht, um die gemeinsam erarbeiteten Expansionspläne zu realisieren? Wie stark ein Franchise-Partner expandieren soll, beeinflusst zudem auch später das Suchprofil bei der Partnerakquisition (z. B. in Bezug auf das vorhandene Eigenkapital).

 

5.    Wie wollen Sie die Gebiete planen?

Ein wichtiges Thema eines Expansionskonzeptes ist die Gebietsplanung. Dabei gilt es zum einen, den optimalen Gebietszuschnitt festzulegen. Zum anderen müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren Franchise-Partnern einen Gebietsschutz oder einen Expansionsschutz einräumen wollen. Auch beim Expansionsschutz verzichtet der Franchise-Geber zunächst einmal darauf, den regionalen Markt des Partners zu bearbeiten. Um die Marktbearbeitung sicherzustellen, wird der Expansionsschutz jedoch an einen Gebietsentwicklungsplan geknüpft. Ein Nichterfüllen der Zielvereinbarungen führt dazu, dass der zeitlich befristete Expansionsschutz nicht verlängert wird.

 

6.    Welche Einnahmequellen wollen Sie für sich als Franchise-Geber erschließen?

Ein weiteres wichtiges Thema, das in jedes Expansionskonzept gehört, sind die Einnahmequellen des Franchise-Gebers. Wie hoch sind die Franchise-Gebühren? Inwiefern wollen Sie als Franchise-Geber am Warenbezug der Franchise-Partner partizipieren? Mit welchen Kosten Sie für den Systemaufbau rechnen sollten, erfahren Sie auch in meiner Expertenstimme beim FranchisePORTAL.

 

7.    Welche Leistungen erbringen Sie als Franchise-Geber und welche der Franchise-Partner?

Last but not least sollte in einem Expansionskonzept das Verhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Partner beschrieben werden. Dahinter verbirgt sich gleichsam eine ganze Fülle an Themen: Welche Aufgabe hat der Franchise-Partner? Welche Unterstützungsleistungen von Seiten des Franchise-Gebers sind erforderlich, damit der Franchise-Partner erfolgreich sein kann (Marketing, Beratung und Schulung)? Welche Berichtspflichten wollen Sie ihm auferlegen? Es ist sinnvoll, die wichtigen Grundpfeiler bei diesen Themen bereits im Vorfeld zu klären. Sind beispielsweise umfangreiche Schulungs- und Beratungsleistungen erforderlich, kann dies einen Einfluss auf die Gebührenstruktur und damit wiederum auf die Profitabilitätsanforderungen des Betriebstyps haben.

 

Fazit

Überlassen Sie Ihre Expansion nicht dem Zufall. Nehmen Sie sich vor der Erstellung des Franchise-Vertrags die Zeit, die zentralen Themen Ihrer Expansion zu definieren. Diese sind entscheidend dafür, ob Sie Ihre Expansionsziele erreichen und ob sowohl Sie als Franchise-Geber als auch Ihre Franchise-Partner Geld verdienen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht an felix[at]peckert.de oder rufen Sie mich an: 0228 911 58 0

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Volker Güntzel Aug 2017

5 Punkte, die bei der Gestaltung von Handbüchern rechtlich zu beachten sind

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Den meisten Franchisegebern ist bewusst, dass sie schon aus kartellrechtlichen Gesichtspunkten ihr systemspezifisches Know-how schriftlich zu dokumentieren haben. Dies erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Handbuchs. Im Zusammenhang mit Handbüchern in Franchisesystemen sind unterschiedliche Begriffe wie „Franchisehandbuch“, „Partnerhandbuch“ oder „Betriebshandbuch“ anzutreffen. Letztendlich haben diese dieselbe Bedeutung. Es geht um die Sammlung von Richtlinien und Empfehlungen des Franchisegebers. In diesen wird beschrieben, wie ein Systembetrieb in dem Franchisesystem geführt werden muss, um die gewünschte Quasi-Filialität zu erreichen, die Einhaltung des Franchisekonzepts zu gewährleisten und dem Franchisenehmer zu der gewünschten „Teilnahme an dem Systemerfolg“ zu verhelfen. Letztlich stellt das Handbuch die Bedienungsanleitung für ein Unternehmen dar.

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Im Zusammenhang mit der Verwendung eines Franchise-Handbuchs bestehen einige rechtliche Anforderungen, die Franchisegeber unbedingt beachten sollten. Fünf zentrale Aspekte habe ich nachfolgend für Sie aufgegriffen:

1. Keine Regelung der Leistungspflichten der Franchisenehmer

Zunächst einmal stellt sich die Frage, was in einem Handbuch geregelt wird. Dabei gilt: Die Leistungspflichten des Franchisenehmers sollten nicht in einem Handbuch geregelt werden. Das betrifft nicht nur die Hauptleistungspflichten wie die Zahlung der vereinbarten Gebühren, sondern auch die Nebenleistungspflichten wie die Geheimhaltungsverpflichtung oder das Wettbewerbsverbot. Dementsprechend sollte in dem Handbuch nur eine nähere Ausgestaltung der in dem Franchisevertrag vereinbarten Pflichten vorgenommen werden.

Was ist der Grund dafür? Für Franchiseverträge, die sich als Ratenlieferungsvertrag darstellen, gilt gem. § 510 Abs. 1 Satz 1 BGB ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Um dieses zu wahren, müssen sämtliche formbedürftigen Teile des Rechtsgeschäfts, d. h. das gesamte Rechtsgeschäft einschließlich aller Nebenabreden, in den Vertrag aufgenommen werden. Würden diese Teile ausschließlich im Handbuch geregelt werden, würde das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt werden.

Und der Verstoß gegen dieses Schriftformerfordernis gem. § 139 BGB kann zur Gesamtunwirksamkeit des Franchisevertrages führen. Daher sollte hier auf keinen Fall ein Risiko eingegangen werden.

2. Die Wechselwirkung zwischen dem Franchisevertrag und dem Handbuch

Bereits aufgrund des soeben erläuterten Schriftformerfordernisses besteht eine notwendige Wechselwirkung zwischen dem Franchisevertrag und dem Handbuch, die sich aus ausdrücklichen oder inhaltlichen Verweisungen ergibt.

  • In dem Franchisevertrag wird die Basis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit vereinbart, d. h. die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
  • Im Handbuch wird die nähere Ausgestaltung der vereinbarten Leistungen und Pflichten beschrieben.

Dies hat gute Gründe: Einerseits wird der in der Regel bereits recht umfangreiche Franchisevertrag nicht unnötig aufgebläht. Andererseits kann ein Handbuch, anders als der Franchisevertrag, der stets nur von spezialisierten Anwälten bearbeitet werden sollte, auch von dem Franchisegeber und dessen Mitarbeitern an neue Erkenntnisse, Änderungen in dem System etc. angepasst werden.

Diese Wechselwirkung, die in einem gut gestalteten Franchisevertrag stets vorgesehen ist, führt dazu, dass dem Franchisenehmer das Handbuch stets vollständig und ohne Mangel zu überlassen ist. Wenn dies nicht erfolgt, d. h. der Franchisenehmer sich dieses Handbuchs nicht oder nicht sinnvoll nutzbar machen kann, hat der Franchisegeber eine der ihm obliegenden Hauptleistungspflichten aus dem Franchisevertrag nicht erbracht. Dies bedeutet, dass der Franchisenehmer entweder die dafür vereinbarte Gegenleistung in Form der Eintritts- bzw. Einstiegsgebühr mindern oder sogar von dem Franchisevertrag zurücktreten kann.

3. Die Geltung des AGB-Rechts

Des Weiteren handelt es sich bei den Regelungen in dem Handbuch um sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Franchisegebers. Das bedeutet, dass diese insoweit einer AGB-rechtlichen Kontrolle unterliegen. Besonderer Aufmerksamkeit ist dabei zum einen dem sogenannten Transparenzgebot zu widmen, d. h. dem Gebot, dass die Regelungen klar und verständlich sein müssen. Zum anderen müssen die entsprechenden Klauseln angemessen sein, d. h. dürfen den Franchisenehmer nicht unangemessen benachteiligen. Verstößt der Vertrag gegen AGB-rechtliche Anforderungen, hat das zur Folge, dass die gesamte diesbezügliche Regelung in dem Handbuch als unwirksam wegfällt.

Jeder Franchise-Geber möchte, dass die Regelungen aus dem Handbuch wirksam in das Franchise-Verhältnis einbezogen werden. Dafür muss der Franchisenehmer vor Abschluss des Franchise-Vertrages in zumutbarer Art und Weise von dem Inhalt des Handbuches Kenntnis erlangen können. Das Handbuch jedoch bereits vor Abschluss des Franchise-Vertrags auszuhändigen – dies wäre erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss der Fall – verbietet sich aber. Schließlich beinhaltet ein Handbuch systemspezifisches Know-how, das es zu schützen gilt.

Daher empfiehlt es sich, bis zum Ablauf der Widerrufsfrist das Franchise-Handbuch nicht auszuhändigen, sondern dem Franchiseinteressenten nur eine ausführliche Einsichtnahme unter Aufsicht zu gewähren.

4. Die Aufnahme eines Änderungsvorbehalts

Die Inhalte eines Handbuches können grundsätzlich von der Festlegung der verbindlichen Systemvorgaben bis hin zur Darstellung der Prozesse und des täglichen Geschäftsablaufs reichen. Ein Franchisegeber muss deshalb nicht nur die Möglichkeit haben, diese zu ändern. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass die Inhalte stets aktuell sind. Wird das Franchisekonzept also weiterentwickelt (wozu ein Franchisegeber verpflichtet ist), muss sich dies auch im Handbuch entsprechend widerspiegeln.

Aus diesen Gründen ist zum einen in dem Handbuch die Aufnahme eines Änderungsvorbehaltes zwingend geboten und zum anderen auch in dem Franchisevertrag im Hinblick auf das Handbuch zu empfehlen.

Bei einem solchen Änderungsvorbehalt handelt es sich um ein einseitiges Bestimmungsrecht des Franchisegebers. Manche Änderungen können einen erheblichen Investitionsbedarf für die Franchisenehmer auslösen. Deshalb ist der Franchisegeber nach Treu und Glauben verpflichtet, die Interessen des Franchisenehmers zu berücksichtigen.

Damit der Änderungsvorbehalt keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB darstellt, d. h. in AGB-rechtlicher Hinsicht unwirksam ist, sind die modifizierbaren Bereiche möglichst genau festzulegen. Des Weiteren ist die Leistungsfähigkeit der Franchisenehmer zu berücksichtigen. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Kostentragungspflicht eingeschränkt wird oder dass gewisse Übergangsfristen vereinbart werden, bis die jeweiligen Änderungen durchzuführen sind.

5. Reduzierung des Ausmaßes an verbindlichen Systemvorgaben

Obwohl dem Franchisegeber natürlich ein fachliches Direktionsrecht und die Befugnis zur Gestaltung von Qualitäts- und Verhaltensstandards zustehen, sollten verbindliche Systemvorgaben im Handbuch auf das erforderliche Minimum reduziert werden. Legt der Franchisegeber in dem Handbuch neue Weisungs- und Kontrollrechte fest, die über die Regelungen des Franchisevertrages hinausgehen, kann dies ansonsten die unternehmerische Selbständigkeit des Franchisenehmers beeinträchtigen.

Daher sollte, um die Einhaltung der Selbständigkeitskriterien analog § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, das Handbuch möglichst wenig verbindliche Systemvorgaben enthalten. Stattdessen sollten lieber Empfehlungen ausgesprochen werden. Kann der Franchisenehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen frei bestimmen, ist es nicht problematisch, wenn in dem Handbuch zur Wahrung der Corporate Identity und zur Erreichung einheitlicher Qualitätsstandards eine gewisse Anzahl von verbindlichen Systemvorgaben enthalten ist. Solche Systemvorgaben können sich z. B. auf die Ausstattung des Franchisebetriebs, die Einhaltung des Marketingkonzepts, die Präsentation des Warensortiments, die Werbeausstattung und die Bekleidung des Personals beziehen. Es geht letztendlich nur darum, den Inhalt des Handbuchs ausgewogen zu gestalten. Das bedeutet, dass nicht nur bloße Muss-Vorschriften enthalten sein sollten.

6. Resümee

Der Franchisevertrag und das betreffende Handbuch stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Vor diesem Hintergrund und den dargestellten rechtlichen Anforderungen empfiehlt es sich, einen auf Franchiserecht spezialisierten Juristen bei der Gestaltung eines Handbuchs mitwirken zu lassen.

Dieser muss das Handbuch selbstverständlich nicht erstellen. Er sollte allerdings im Rahmen einer Endkontrolle die folgenden Punkte überprüfen:

  • Werden in dem Handbuch über den Franchisevertrag hinausgehende Pflichten vereinbart?
  • Gehen die Verweisungen des Franchisevertrages auf das Handbuch nicht ins Leere?
  • Ist der Inhalt des Handbuchs in den AGB-rechtlich überprüfbaren Bereichen ausreichend transparent und inhaltlich angemessen gestaltet?
  • Genügt der Änderungsvorbehalt den Anforderungen der Rechtsprechung?
  • Besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verbindlichen Systemvorgaben zu bloßen Empfehlungen?
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Ina Mayer Jun 2017

Das Franchise-Handbuch: Mustergliederung für Ihr System-Know-how

Keine Kommentare Allgemein, Systemaufbau, Systemsteuerung

Haben Sie schon mal ein Franchise-Handbuch erstellt? Oder stehen Sie gerade kurz davor, weil Sie als Franchise-Geber expandieren möchten? Dann wissen oder erahnen Sie vielleicht, dass sich ein Handbuch nicht von alleine schreibt. Das spezifische System-Know-how zu ordnen und verständlich zu dokumentieren, sodass es Ihren Franchise-Partnern einen echten Nutzen bringt, ist eine zentrale wie auch herausfordernde Aufgabe. Eine gute Gliederung und Mustervorlagen können Ihnen dabei helfen, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.

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Warum Sie ein Handbuch brauchen

An der Erstellung eines Handbuchs kommen Franchise-Geber nicht vorbei. Aus rechtlicher Sicht sind sie dazu verpflichtet, ihr systemspezifisches Wissen so zu dokumentieren, dass sie es den Franchise-Partnern „übergeben“ können. Und genau diese Aufgabe übernimmt das Franchise-Handbuch. Als Anlage des Franchise-Vertrages enthält es wichtige Leitlinien und Vorschriften, aber auch Empfehlungen oder Checklisten, die den unternehmerischen Alltag erleichtern.

In der Praxis ist vor allem für junge Franchise-Systeme die Dokumentation ihres Wissens eine Herausforderung. Wo soll ich anfangen? Wie detailliert müssen die Inhalte dargestellt werden? Welche Prozesse sind tatsächlich erprobt und sollen bzw. können systemweit adaptiert werden?

Diese und viele weitere Fragen tauchen plötzlich auf. Und dann ist da auch noch die Angst vor dem weißen Blatt Papier. Denn wie heißt es so schön? „Wer schreibt, der bleibt!”

Noch nie war Handbuch-Schreiben so einfach …

Natürlich könnten Sie nun einfach drauflosschreiben. Die digitale Welt macht’s möglich. Ob Redaktionssysteme, Wiki-Software oder die Vielzahl weiterer Collaboration-Tools, noch nie war die Dokumentation und Publikation von Know-how so einfach wie heute.

Doch wer glaubt, sich dank Volltextsuche und Querverweisen keine Gedanken mehr über den Aufbau und die Struktur eines Franchise-Handbuches machen zu müssen, der täuscht sich. Wenn Sie Ihren Franchise-Partnern wirklichen Nutzen stiften möchten, dann sollten Sie Ihr Know-how zunächst gut strukturieren und sorgfältig aufbereiten.

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Felix Peckert Mai 2017

Systemaufbau: Der Warenbezug als starke Einnahmequelle für Franchise-Geber

Keine Kommentare Allgemein, Expansionstipp, Recht, Systemaufbau

Egal ob Burger-Restaurant, Pizza-Lieferdienst, Feinkost-Geschäft oder Fitness-Studio – ein weitgehend einheitliches Angebot ist für jedes Franchise-System von großer Bedeutung. Für Verbraucher zählt schließlich, dass sie bei ihrer „Lieblingsmarke“ die Produkte verlässlich in stets einheitlicher Qualität und Machart vorfinden. Und ihnen ist es egal, ob sie dabei einen Franchise-Betrieb oder eine in Eigenregie geführte Filiale einer Marke aufsuchen. Die meisten Franchise-Geber geben ihren Franchise-Partnern daher nicht nur ein Produktportfolio vor. Auch Rezepturen, Produkte und der Bezug der Waren gehören in vielen Franchise-Systemen zu den verbindlichen Vorgaben. „Einmal gedacht, hundertfach gemacht“ – ist auch hier das Motto.

Logistics chainWarenbezugsbindung: 80-20-Regel

Wer ein Franchise-System aufbaut, kommt also nicht umhin, sich frühzeitig mit dem Thema Warenbeschaffung auseinanderzusetzen. Spätestens wenn die nationale Expansion ins Rollen kommt, sollte auch der Warenbezug nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Regionale Lieferanten können dann die Anforderungen des Systems häufig nicht mehr erfüllen. Eine bundesweit einheitliche Lösung muss her – der Franchise-Partner in Hamburg soll seine Waren ebenso beziehen können, wie sein Kollege in München.

Aus rechtlicher Sicht gibt es dazu einiges zu beachten. Eine Faustformel sagt: 80 Prozent des Einkaufsvolumens können vom Franchise-Geber im Sinne eines einheitlichen Marktauftritts vertraglich festgelegt werden. 20 Prozent des Warengesamteinkaufs (Netto-Einkaufswert) darf der Franchise-Partner in der Regel frei zusammenstellen. Das bedeutet aber nicht, dass der Burger-Laden auch Socken verkaufen darf. Für das sogenannte Freiwahlsortiment mit Diversifikationsartikeln kann ein definierter Rahmen festgelegt werden. Wie bei allen rechtlich bedeutsamen Fragen empfiehlt es sich, einen auf Franchise spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Denn am Ende ist immer eine Gesamtbetrachtung des Franchise-Vertrages entscheidend.

Heute die Konditionen von morgen sichern

Um als Franchise-Geber bei den Lieferanten punkten zu können, ist es hilfreich, bereits erste Markterfolge vorzeigen zu können. Neben einem funktionierenden Pilotbetrieb sollte auch ein erstes Filialsystem auf regionaler Ebene vorhanden sein. Mein Tipp: Stellen Sie Ihren Lieferanten Ihren Expansionsplan dar! So kann es Ihnen gelingen, heute schon die Konditionen von morgen einzufordern. Zudem sollten Sie immer die Bereitschaft mitbringen, alte Lieferanten auszulisten und neue aufzunehmen.

Einnahmequelle für Franchise-Geber

Für Franchise-Geber ist die sogenannte Warenbezugsverpflichtung des Franchise-Partners aber nicht nur im Hinblick auf eine Qualitätssicherung und im Sinne eines einheitlichen Marktauftritts von Interesse. Die Bündelung von Einkaufsvolumen erweist sich in der Regel als starke Einnahmequelle, die parallel zum System weiter anwächst. Nicht wenige Franchise-Geber partizipieren durch Boni, Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) oder Werbekostenzuschüsse der Lieferanten an den Bestellungen ihrer Franchise-Partner.

Und das ist auch gut so. Nur alleine von Franchise-Gebühren könnten Investitionen in Innovationen und Unterstützungsleistungen, die dem gesamten Franchise-System zu Gute kommen, meist nicht gestemmt werden. Das Thema Boni und Rückvergütungen sorgt jedoch immer wieder für Sprengstoff, wie unzählige Praxisbeispiele zeigen …

Vorteile für Franchise-Partner transparent darstellen

Im Sinne des Transparenzgebots und zur Konfliktvermeidung empfiehlt es sich deshalb, eindeutige Regelungen in Bezug auf erzielte Einkaufsvorteile zu treffen. Waren- und Zahlungsströme sollten im Vertrag oder im Handbuch zumindest schematisch dargestellt werden. Gleichzeitig sollte den Franchise-Partnern die Vorteile aufgezeigt werden, die durch eine Bündelung der Einkaufsvolumina entstehen.

Neben besseren Einkaufspreisen betrifft dies in der Regel auch bessere Konditionen. Themen wie Zahlungsziele, kulantes Reklamationsverhalten oder Lieferzeiten sollten unbedingt in die Gesamtrechnung einbezogen werden. Der pure Vergleich von Einkaufspreisen greift meistens viel zu kurz. Franchise-Partner profitieren dann häufig nicht nur von der Logistik der Lieferanten, sondern auch von einer damit verbundenen Qualitätssicherung der Produkte. Und das kommt wiederum dem gesamten System zu Gute!

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen? Dann schreiben Sie mir unter info@peckert.de

 

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Felix Peckert Apr 2017

Umsatzprognosen im Rahmen der Vorvertraglichen Aufklärungspflicht

Keine Kommentare Allgemein, Partnerakquisition, Recht, Systemaufbau

Warum Franchise-Geber nicht in die Glaskugel schauen sollten …

Jeder der auf der Suche nach einem neuen Job ist, möchte, bevor er den Arbeitsvertrag unterschreibt, wissen, wie hoch das zukünftige Einkommen ist. Da erscheint es mehr als verständlich, dass auch potenzielle Franchise-Partner bereits im Vorfeld ein möglichst sicheres Gefühl dafür bekommen möchten, wie hoch ihre zukünftigen Umsätze und Gewinne wohl ausfallen werden. Oder würden Sie etwa die „Katze im Sack“ kaufen?

Eine solide Unternehmensplanung wird damit für jeden Franchise-Partner zu einer wichtigen Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Franchise-Partnerschaft. Viele Franchise-Geber unterstützen ihre angehenden Franchise-Partner daher bei der Erstellung eines Businessplans. Die Bandbreite reicht von der Herausgabe einiger IST-Zahlen über Kalkulations- und Planungstools (blanko) bis hin zur fertigen Unternehmensplanung.

Doch welche Risiken sind damit für den Franchise-Geber verbunden? Welche Zahlen und Daten sollte er überhaupt herausgeben? Und worauf sollte er dabei achten?

little child plays to be a fortune teller

 

Spätestens wenn sich der Betrieb eines Franchise-Partners wirtschaftlich nicht so entwickelt wie erhofft, rückt die Frage nach der Verantwortung für den unternehmerischen Misserfolg in den Fokus. Die anfängliche Unternehmensplanung kann jetzt zum Fallstrick werden – schnell ist eine Soll-Ist-Analyse erstellt. Ebenso können Informationen aus Werbebroschüren oder Präsentationen, die im Zuge des Akquisitionsprozesses herausgegeben wurden, wieder ins Blickfeld geraten.

Wer trägt die Schuld für stark abweichende Umsatzprognosen?

Oftmals steht der Franchise-Geber in der Verantwortung. Verfügte er nicht zum Zeitpunkt der Planung über die notwendige Erfahrung, den Geschäftsverlauf seriös vorherzusagen? Hätte er nicht den Franchise-Partner im Rahmen der Vorvertraglichen Aufklärungspflicht „richtig, vollständig und wahrheitsgemäß“ informieren müssen?

Wird die Pflicht der vorvertraglichen Aufklärung verletzt oder bestehen Zweifel an der richtigen Aufklärung, geht das meist zu Lasten des Franchise-Gebers. Der Deutsche Franchise-Verband berichtete erst kürzlich in seinem Blog über ein aktuelles Urteil des OLG Dresden (Urteil vom 18.06.2016 – 10 U 1137/15).

Vorvertragliche Aufklärungspflichten: Was heißt das?

Zum beiderseitigen Schutz von Franchise-Geber und Franchise-Partner gibt es vor der Unterzeichnung eines jeden Franchise-Vertrags die sogenannte „Vorvertragliche Aufklärungspflicht“. Aufgabe der vorvertraglichen Aufklärungspflicht ist es sicherzustellen, dass beide Parteien – Franchise-Geber und Franchise-Partner – von dem jeweils anderen die für den Vertragsabschluss wichtigen und den Parteien bekannten Informationen erhalten.

  • Die Parteien müssen sich vor der Vertragsunterzeichnung gegenseitig „richtig, vollständig und wahrheitsgemäß“ informieren.
  • Der Franchise-Geber darf sein Franchise-System z. B. nicht erfolgreicher darstellen, als es in Wirklichkeit ist.
  • Auch der Franchise-Partner muss richtige Auskünfte über sich und seine Person geben, die im Rahmen der unternehmerischen Partnerschaft für den Franchise-Geber von Bedeutung sind.

Worauf müssen Franchise-Geber in Bezug auf die Unternehmensplanung ihrer Franchise-Partner achten?

Eine Verantwortung des Franchise-Gebers für den Geschäftserfolgs des Franchise-Partners kann weder aus der Vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch aus dem Franchise-Vertrag abgeleitet werden. Der Franchise-Geber schuldet keinen Markterfolg seiner Partner! Dementsprechend trägt er auch keine Umsatz- oder Rentabilitätsgarantie gegenüber dem Franchise-Partner.

Im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung schuldet der Franchise-Geber aber die ihm vorliegenden Informationen, damit der Franchise-Partner seine eigene Gebietsanalyse, Investitions- und Unternehmensplanung aufstellen kann. Für den Franchise-Geber heißt das: Er muss den Franchise-Partner über alle ihm bekannten Umstände, die für das Gründungsvorhaben wichtig sind, wahrheitsgemäß aufklären.

Dazu können insbesondere zählen:

  • Anzahl der Franchise-Partner und -Betriebe
  • Entwicklung der Partnerstruktur (Neuzugänge und Abgänge)
  • Einblicke in Umsätze, Kosten und Erträge sowie Eckdaten dazugehöriger Standorte
  • Meilensteine des Franchise-Systems

Im Ergebnis muss insbesondere ein zutreffendes Bild über die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Franchise-Partner gezeichnet worden sein. Denn anders als vielleicht manchmal angenommen, schuldet der Franchise-Geber dem Franchise-Partner „nur“ die Informationen, die dem Franchise-Geber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bekannt sind und keine allumfassenden bis ins Detail reichenden Darstellungen von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

 

Rechtsanwalt Joachim Klapperich: Klapperich

„Kommt es in der Praxis vor Gericht, ist die Nachweisbarkeit der übergebenen Informationen für den Franchise-Geber erfolgsentscheidend. Ich empfehle daher, die im Verlauf der vielen Monate geführten vorvertraglichen Gesprächsinhalte und übergebenen Informationen auf ihre jeweilige Aktualität hin zu überprüfen. Sollten sich Änderungen ergeben haben, teilen Sie diese dem Interessenten rechtzeitig vor Vertragsunterschrift mit und lassen Sie sich den Erhalt dieses Dokuments zudem mit einer Empfangsbestätigung quittieren.“

Praxistipps für Franchise-Geber:

  • Alle Informationen, die Sie einem zukünftigen Franchise-Partner zur Verfügung stellen, insbesondere auch zu den wirtschaftlichen Eckdaten, müssen immer inhaltlich richtig, vollständig und aktuell sein.
  • Sie sollten die Quelle der Informationen unbedingt auch nachweisen können und diese kennzeichnen bzw. dokumentieren.
  • Es sollte immer deutlich klargestellt sein, ob es sich bei den dargestellten Rentabilitätsberechnungen um reine Prognosen oder um eine Darstellung von real existierenden Betrieben handelt.
  • Umsatzprognosen sollten Sie als Franchise-Geber am besten ganz vermeiden. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Standortes hängt schließlich auch vom persönlichen Einsatz des Franchise-Partners ab, der sich wohl nur schwerlich prognostizieren lässt.
  • Übergeben Sie Ihren angehenden Franchise-Partnern besser Ist-Zahlen sowie tatsächliche Daten und Fakten. Kennzeichnen Sie diese mit dem entsprechenden Datum.
  • Lassen Sie Ihre Werbemittel, Präsentationen und Vorlagen für Unternehmensplanungen etc. von einem auf Franchise spezialisierten Anwalt prüfen.

 

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