Ärzte, Zahnärzte, sonstige Heilberufe, Steuerberater und Rechtsanwälte sind nur einige Beispiele für Berufe, die der Gesetzgeber einer besonderen Regulierung unterworfen hat. Die Art und Weise, wie der Beruf auszuüben ist, ist umfangreich gesetzlich geregelt. Der Handlungsspielraum des einzelnen Berufsträgers bei der Ausübung seiner Tätigkeit ist begrenzt. Franchisesysteme, die in diesem Umfeld angesiedelt sind, müssen eine Reihe von Besonderheiten beachten. Weiterlesen
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Rechte und Pflichten beim Einzelhandel-Franchising
Die Rechte und Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers sind von System zu System verschieden. Es kommt maßgeblich darauf an, wie das Netzwerk organisiert ist und welche Leistungen der Franchisegeber erbringen muss, damit die Franchisenehmer eine Chance auf Erfolg haben. Gleichwohl gibt es im Bereich des Einzelhandels systemtypische Pflichten, die eine nähere Betrachtung verdienen. Weiterlesen
Standortsuche, Standortanalyse und Standortsicherung in Franchisesystemen
Der Standort eines Systembetriebes spielt bei den Geschäftskonzepten, bei denen ein Kundenverkehr in den Betriebsräumen stattfindet, eine große Rolle. Dies gilt für die naheliegenden Beispiele der Systemgastronomie und des Einzelhandels ebenso wie für viele Dienstleistungen, die eine Annahmestelle oder ein Büro für Kundengespräche erfordern. Wenn der Standort von Bedeutung ist, arbeiten Franchisegeber und Franchisenehmer bei Standortsuche, Standortanalyse und Standortsicherung arbeitsteilig zusammen. Für beide Vertragspartner sind damit Chancen und Risiken verbunden. Weiterlesen
Franchisekonzepte mit hoher Investition
Einige Franchisekonzepte verlangen von dem Franchisenehmer eine außergewöhnlich hohe Investition in den Systembetrieb. Dies ist keineswegs ein Umstand, der als nachteilig angesehen werden muss. Lesen Sie hier, worauf es ankommt. Weiterlesen
Wie wird ein Franchisekonzept von Nachahmung geschützt?
Weil in den meisten nationalen Rechtsordnungen ein Unternehmenskonzept nicht schutzfähig ist, muss der Franchisegeber die mit dem Konzept zusammenhängenden Elemente mit gewerblichen Schutzrechten absichern, soweit dies rechtlich möglich ist. Vor allem müssen die prägenden, aus Sicht der Kunden für die Identifizierung der Systembetriebe maßgeblichen Elemente abgesichert werden. Deshalb haben alle Franchisegeber mindestens die Geschäftsbezeichnung, unter dem die Systembetriebe am Markt auftreten, als Marke registriert und geschützt. Weiterlesen
Geheimhaltungsvereinbarung – dieses Minimum an vorvertraglichem Schutz muss sein
Zwischen dem ersten Kennenlernen der zukünftigen Vertragspartner und dem Abschluss des Franchisevertrages kann einige Zeit vergehen. Der Zeitraum der Vertragsanbahnung dauert oft viele Monate. Die Zeit wird benötigt, damit sich der Franchisegeber und der zukünftige Franchisenehmer besser kennenlernen und ihre Entscheidung treffen können. Vor allem wird der Franchisenehmer-Kandidat eine Reihe von Informationen über das Franchisesystem benötigen. Hinzu kommt, dass der Franchisenehmer-Kandidat in dieser Phase sein Fremdkapital beschaffen muss, also die Verhandlungen mit seiner Bank führen möchte. Falls öffentlich-geförderte Darlehen im Spiel sind, wäre eine Unterzeichnung des Franchisevertrages vor der Darlehensbewilligung sogar schädlich. Gelegentlich wird dieser Zeitraum auch dafür benutzt, den späteren Standort für den Franchisenehmer zu suchen und anzumieten. Diese unterschiedlichen Aktivitäten der späteren Vertragspartner würden normalerweise in einem „vertragslosen Zustand“ erfolgen. Das ist vor allem dann ungünstig. wenn einer der beiden Vertragspartner bereits Zeit und Geld investiert, weil er fest mit einem späteren Vertragsabschluss rechnet. Dieses Problem wird in viele Franchisesystemen mit einem Vorvertrag gelöst, der den Zeitraum bis zum Abschluss des Franchisevertrages regelt. Weiterlesen
Franchisegeber müssen Wissensführer sein
Ein umfangreiches Schulungs- und Trainingsprogramm ist nicht das einzige Merkmal erfolgreicher Franchisesysteme. Entscheidend ist auch, wie das Wissensmanagement organisiert ist.
Know-how ist nicht statisch, sondern entwickelt sich ständig weiter. Neues Wissen bildet sich nicht nur bei dem Franchisegeber. Auch in den einzelnen Systembetrieben gibt es Erfahrungen, neue Ideen und eine Vielzahl von Informationen, die für das System von Bedeutung sind. Ein Franchisegeber sollte die systematische Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung dieser Informationen einplanen. Beispielsweise können Franchisenehmer dafür eingesetzt werden, Markt- und Wettbewerbsinformationen vor Ort zu sammeln. Das Wissen, wie sich Wettbewerber verhalten und wie das Nachfrageverhalten von Kunden aussieht, ist für Produktentwicklung und Produktpolitik des Franchisegebers von großer Bedeutung. Ein Franchisesystem hat mit seinen vielen Systembetrieben theoretisch überall Sensoren, um diese Informationen zu sammeln. Gleichwohl wird diese Möglichkeit von vielen Systemen nicht ausreichend genutzt. Der Nutzen kann auch nur dann erzielt werden, wenn die Gesamtinformationen ausgewertet und bewertet werden. In diesem Bereich gibt es noch Verbesserungspotential. Immerhin nutzen viele Franchisegeber Informationen aus einem elektronischen Kassensystem, um Auswertungen durchzuführen und das Ergebnis der Auswertungen an die Franchisenehmer zu kommunizieren. Gleichwohl fehlen im Organigramm vieler Franchisegeber Abteilungen für Marktforschung und Produktentwicklung. Eine vernünftige Produktentwicklung ohne Wissensmanagement ist nicht denkbar. Daraus ergibt sich, dass der Transfer von Wissen beim Franchising keine Einbahnstraße ist. Die Informationen fließen in beide Richtungen. Weiterlesen
Die besten Erfolgsrezepte der guten Systeme (Teil 2)
Warum sind wenige Franchisegeber so erfolgreich? Hier die Fortsetzung meiner kleinen Checkliste:
6. Ein schneller und nachhaltiger Aufbau der Marke kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, das Kundenerlebnis in allen Systembetrieben exakt zu reproduzieren. Dazu genügt es nicht, dass die Betriebe möglichst identisch aussehen. Ein einheitliches Kundenerlebnis entsteht nur, wenn die Verhaltensweisen der Mitarbeiter in den Systembetrieben einheitlich sind. Ein erfolgreicher Franchisegeber schult deswegen auch die Arbeitnehmer des Franchisenehmers. Auf die Weitergabe vollständigen Betriebsführungswissens wird besonderer Wert gelegt.
7. Erfolgreiche Franchisegeber haben es geschafft, einen Betriebstyp zu entwickeln, mit dem die Franchisenehmer – in einer vernünftigen Relation zu ihrer Kapitalinvestition – eine gute Rendite erwirtschaften können. Mit anderen Worten: Erfolgreiche Franchisegeber bringen die Franchisepartner in einer ausreichenden Zahl ans Geldverdienen. Der Franchisegeber schuldet zwar keinen wirtschaftlichen Erfolg der Systembetriebe. Aber wenn es nicht gelingt, die Franchisenehmers ans Verdienen zu bringen, kann das Franchisesystem niemals dauerhaft Erfolg haben.
8. Gute Franchisegeber nutzen Markenfranchise für ihre Expansion. Sie haben einen Betriebstyp entwickelt, der den Franchisenehmern die Bildung von clusterartigen, kleinen Filialnetzwerken ermöglicht. Dadurch können z.B. mit 20 Franchisepartnern 100 Betriebe dargestellt werden.
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Die besten Erfolgsrezepte der guten Systeme (Teil 1)
Es ist tatsächlich sehr viel schwieriger, ein erfolgreiches Franchisesystem aufzubauen, als junge Franchisegeber bei Gründung ihres Unternehmens vermuten. Um wirklich dauerhaft und nachhaltig Erfolg zu haben und Werte aufzubauen, bedarf es einer Vielzahl richtiger Weichstellungen. Es ist dementsprechend kein bedauerlicher Zufall, dass ein beträchtlicher Teil der kleineren Franchisesysteme keinen dauerhaften Erfolg hat, immer wieder mit Schwierigkeiten beim Systemwachstum konfrontiert ist und mitunter schwere Konflikte mit Franchisepartnern erleidet. Unter den hunderten von Stellschrauben, die richtig justiert werden müssen, um Erfolg als Franchisegeber zu haben, sollen hier einige Beispiele genannt werden: Weiterlesen
Vorzeitige Kündigung von Franchiseverträgen
Es ist mal an der Zeit, dass wir uns an dieser Stelle mit der Kündigung von Franchiseverträgen befassen. Franchiseverträge werden im Regelfall für eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen. Während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung nicht möglich. Der Umstand, dass Franchiseverträge für längere Zeiträume fest abgeschlossen werden, hat vor allem mit dem Schutz der Franchisenehmer zu tun. Der Franchisevertrag bildet die Grundlage für die Investition des Franchisenehmers und berechtigt ihn, sein Unternehmen als Systembetrieb zu führen. Durch einen vorzeitigen Wegfall des Franchisevertrages könnte die Investition gefährdet werden. Selbstverständlich hat auch der Franchisegeber Interesse an einer langfristigen Vertragsbeziehung. Auch der Franchisegeber investiert in jeden einzelnen Franchisenehmer, insbesondere in Schulungen, Training und Unterstützung bei dem Aufbau des Systembetriebes. Auch für den Franchisegeber muss sich die Vertragsbeziehung also längerfristig amortisieren. Daran ändert häufig auch die vereinbarte Eintrittsgebühr nichts, weil die Anfangsleistungen des Franchisegebers in vielen Systemen damit nur teilweise bezahlt werden. Weiterlesen