patrick-giesler 06 Okt 2011

Der Franchisegeber als Rechtsabteilung

Keine Kommentare Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung

Wer als Selbständiger am Marktgeschehen teilnimmt, muss gewisse Spielregeln einhalten, die ein vernünftiges Nebeneinander der Unternehmen sicherstellen. Hinter diesem harmlos klingenden Satz verbergen sich Risiken für Selbständige. Manchmal werden diese Risiken für junge Unternehmen regelrecht zu Tragödien. Denn gerade das Wettbewerbsrecht ist für einen Laien ein unübersichtliches Feld mit vielen Stolpersteinen. Diese leidvolle Erfahrung machen viele Existenzgründer, weil sie als neue Marktteilnehmer oft „lauter“ und mutiger auftreten, um Marktanteile zu erobern. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen seitens der Wettbewerber sind dann die Folge. Zugleich fehlt Existenzgründern oft das Geld, um sich bei der Gestaltung ihrer Musterverträge ausführlich beraten zu lassen. Die Konsequenz schlechter Verträge sind dann verlorene Prozesse und Forderungsausfälle.

Franchise-Nehmer haben solche Probleme nicht. Es gehört zu den selten erwähnten Vorzügen des Franchising, dass der Franchise-Geber die Investitionen in eine rechtliche Absicherung längst vorgenommen hat.

Diese Absicherung beginnt beim Markenschutz. Franchise-Nehmer können auf registrierte Schutzrechte zurückgreifen. Der Franchise-Geber hat eine Marke entwickelt und beim Patent- und Markenamt schützen lassen. Der Franchise-Nehmer kann diese Marke während der Vertragslaufzeit für sein Unternehmen nutzen. Markenschutz stellt bereits eine gute Verteidigungsbastion bei Angriffen von Wettbewerbern dar. Der Franchise-Geber übernimmt dann auch die finanziell oft riskante Aufgabe, Nachahmer vor Ort – also die Wettbewerber des Franchise-Nehmers – abzuwehren.

Zu der Vorarbeit des Franchise-Gebers gehört auch das Entwickeln von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (so genannte AGB). Diese Muster kann der Franchise-Nehmer nutzen, um Vereinbarungen mit Kunden und Mitarbeitern abzuschließen. Denn jeder Unternehmer benötigt solche Muster, um sich rechtlich abzusichern.

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