Auch der Franchisenehmer sollte angemessen versichert sein, so wie jedes andere Unternehmen. Selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und intensiven Kontrollen kann niemals vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein Kunde in dem Systembetrieb zu Schaden kommt. Man kann sicherlich sagen, dass solche Fehler in Franchisesystemen weniger häufig vorkommen als bei nicht-systemgebundenen Einzelbetrieben. Wenn der Franchisenehmer das erprobte Geschäftskonzept exakt so umsetzt, wie es der Franchisegeber vorgegeben hat, trägt dies zu einer Risikobegrenzung bei.
Den notwendigen Versicherungsschutz sollten Franchisegeber und Franchisenehmer gemeinsam organisieren. Dabei können alle an dem Franchisesystem beteiligten Unternehmen Synergieeffekte nutzen: Die potentiellen Risiken sind in allen Systembetrieben weitgehend identisch. Denn überall wird das gleiche Geschäftskonzept angewandt, aus dem sich parallele Risiken ergeben. Der Franchisegeber sollte über eine Gruppenversicherung für sämtliche Systemunternehmen nachdenken. Durch die gebündelte Einkaufsmacht aller Systembetriebe lassen sich bei Versicherungsunternehmen oftmals besonders gute Konditionen verhandeln. Umgekehrt bedeutet dies für die Franchisenehmer, dass sie an das Versicherungsunternehmen, mit dem der Franchisegeber den Gruppenvertrag ausgehandelt hat, gebunden sein müssen. Dies stellt keine unsachgemäße Einschränkung der unternehmerischen Freiheit der Franchisenehmer dar. Einkaufsmacht kann nur gebündelt werden, wenn alle beteiligten Unternehmen an einem Strang ziehen.
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