Neben der Neugründung eines Systembetriebes durch einen Franchisenehmer ist in Franchisesystemen auch die Übernahme eines laufenden Systembetriebes üblich. Das gilt vor allem in expansiven Markenfranchise-Systemen. Der Erwerber des Systembetriebes ist dann entweder ein Nachfolge-Franchisenehmer oder der Franchisegeber.
Franchisegeber übernehmen laufende Systembetriebe teilweise nur deshalb, um sie später an einen neuen Franchisenehmer zu übertragen. Die Notwendigkeit des Zwischenerwerbes ergibt sich beispielsweise dann, wenn für den betreffenden Standort noch kein Nachfolger gefunden und ausgebildet wurde. Einige Franchisegeber behalten die übernommenen Systembetriebe dauerhaft als Filialen in ihrem Eigentum. Bei der Übernahme eines laufenden Systembetriebes handelt es sich um den Kauf eines Unternehmens. Dabei sind gewisse Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die in Franchisesystemen häufig vernachlässigt werden. Den Erwerber des Systembetriebes treffen insbesondere Haftungsrisiken im Zusammenhang mit eventuellen Verbindlichkeiten des vorausgegangenen Betriebsinhabers. Diese Risiken bestehen für jeden Erwerber, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Nachfolge-Franchisenehmer oder um den Franchisegeber handelt. Das mangelnde Problembewusstsein ist allerdings vor allem bei Franchisegebern festzustellen, die lediglich einen kurzen Zwischenerwerb planen, bevor eine Weiterveräußerung an einen Nachfolge-Franchisenehmer erfolgt.
Franchise-Recht