patrick-giesler 13 Jan 2012

Kulturelle Unterschiede und internationale Systemexpansion (Teil 3)

Keine Kommentare Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung

Wenn es um den Abschluss eines internationalen (d.h. grenzüberschreitenden) Franchise-Vertrages oder Masterfranchise-Vertrages geht, steht jeder Franchise-Geber vor der Frage, welcher Rechtsordnung der Vertrag unterworfen werden sollte. Das hat übrigens nichts mit der Sprache zu tun, in welcher der Vertrag abgefasst ist. Für die Rechtswahl beim Franchising gilt folgende Faustformel: Wenn unmittelbar mit den Franchise-Nehmern in dem Zielland einzelne Franchise-Verträge abgeschlossen werden sollen, ist es geboten, das Recht des Ziellandes zu vereinbaren. Andernfalls würde die Expansion erheblich erschwert. Umgekehrt sollten natürlich angehende Franchise-Nehmer darauf achten, wie der Franchise-Vertrag diese Frage regelt.
Die größten Risiken liegen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Geschäftskonzept. Wenn das Franchisekonzept in der geplanten Form in dem Zielland wegen gesetzlicher Verbote nicht eingesetzt werden kann, ist das gesamte Vorhaben gefährdet. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn das betreffende Berufsbild in dem Zielland einer staatlichen Regulierung unterliegt. Fälle dieser Art waren in jüngster Zeit im Zusammenhang mit Apotheken- und Anwalts-Franchisesystemen zu beobachten. Wer sich als Gründer für ein ausländisches Franchise-System interessiert, sollte sich deshalb erkundigen, ob diese Fragen sorgfältig abgeklärt sind.

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