Felix Peckert Apr 2017

Umsatzprognosen im Rahmen der Vorvertraglichen Aufklärungspflicht

Keine Kommentare Allgemein, Partnerakquisition, Recht, Systemaufbau

Warum Franchise-Geber nicht in die Glaskugel schauen sollten …

Jeder der auf der Suche nach einem neuen Job ist, möchte, bevor er den Arbeitsvertrag unterschreibt, wissen, wie hoch das zukünftige Einkommen ist. Da erscheint es mehr als verständlich, dass auch potenzielle Franchise-Partner bereits im Vorfeld ein möglichst sicheres Gefühl dafür bekommen möchten, wie hoch ihre zukünftigen Umsätze und Gewinne wohl ausfallen werden. Oder würden Sie etwa die „Katze im Sack“ kaufen?

Eine solide Unternehmensplanung wird damit für jeden Franchise-Partner zu einer wichtigen Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Franchise-Partnerschaft. Viele Franchise-Geber unterstützen ihre angehenden Franchise-Partner daher bei der Erstellung eines Businessplans. Die Bandbreite reicht von der Herausgabe einiger IST-Zahlen über Kalkulations- und Planungstools (blanko) bis hin zur fertigen Unternehmensplanung.

Doch welche Risiken sind damit für den Franchise-Geber verbunden? Welche Zahlen und Daten sollte er überhaupt herausgeben? Und worauf sollte er dabei achten?

little child plays to be a fortune teller

 

Spätestens wenn sich der Betrieb eines Franchise-Partners wirtschaftlich nicht so entwickelt wie erhofft, rückt die Frage nach der Verantwortung für den unternehmerischen Misserfolg in den Fokus. Die anfängliche Unternehmensplanung kann jetzt zum Fallstrick werden – schnell ist eine Soll-Ist-Analyse erstellt. Ebenso können Informationen aus Werbebroschüren oder Präsentationen, die im Zuge des Akquisitionsprozesses herausgegeben wurden, wieder ins Blickfeld geraten.

Wer trägt die Schuld für stark abweichende Umsatzprognosen?

Oftmals steht der Franchise-Geber in der Verantwortung. Verfügte er nicht zum Zeitpunkt der Planung über die notwendige Erfahrung, den Geschäftsverlauf seriös vorherzusagen? Hätte er nicht den Franchise-Partner im Rahmen der Vorvertraglichen Aufklärungspflicht „richtig, vollständig und wahrheitsgemäß“ informieren müssen?

Wird die Pflicht der vorvertraglichen Aufklärung verletzt oder bestehen Zweifel an der richtigen Aufklärung, geht das meist zu Lasten des Franchise-Gebers. Der Deutsche Franchise-Verband berichtete erst kürzlich in seinem Blog über ein aktuelles Urteil des OLG Dresden (Urteil vom 18.06.2016 – 10 U 1137/15).

Vorvertragliche Aufklärungspflichten: Was heißt das?

Zum beiderseitigen Schutz von Franchise-Geber und Franchise-Partner gibt es vor der Unterzeichnung eines jeden Franchise-Vertrags die sogenannte „Vorvertragliche Aufklärungspflicht“. Aufgabe der vorvertraglichen Aufklärungspflicht ist es sicherzustellen, dass beide Parteien – Franchise-Geber und Franchise-Partner – von dem jeweils anderen die für den Vertragsabschluss wichtigen und den Parteien bekannten Informationen erhalten.

  • Die Parteien müssen sich vor der Vertragsunterzeichnung gegenseitig „richtig, vollständig und wahrheitsgemäß“ informieren.
  • Der Franchise-Geber darf sein Franchise-System z. B. nicht erfolgreicher darstellen, als es in Wirklichkeit ist.
  • Auch der Franchise-Partner muss richtige Auskünfte über sich und seine Person geben, die im Rahmen der unternehmerischen Partnerschaft für den Franchise-Geber von Bedeutung sind.

Worauf müssen Franchise-Geber in Bezug auf die Unternehmensplanung ihrer Franchise-Partner achten?

Eine Verantwortung des Franchise-Gebers für den Geschäftserfolgs des Franchise-Partners kann weder aus der Vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch aus dem Franchise-Vertrag abgeleitet werden. Der Franchise-Geber schuldet keinen Markterfolg seiner Partner! Dementsprechend trägt er auch keine Umsatz- oder Rentabilitätsgarantie gegenüber dem Franchise-Partner.

Im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung schuldet der Franchise-Geber aber die ihm vorliegenden Informationen, damit der Franchise-Partner seine eigene Gebietsanalyse, Investitions- und Unternehmensplanung aufstellen kann. Für den Franchise-Geber heißt das: Er muss den Franchise-Partner über alle ihm bekannten Umstände, die für das Gründungsvorhaben wichtig sind, wahrheitsgemäß aufklären.

Dazu können insbesondere zählen:

  • Anzahl der Franchise-Partner und -Betriebe
  • Entwicklung der Partnerstruktur (Neuzugänge und Abgänge)
  • Einblicke in Umsätze, Kosten und Erträge sowie Eckdaten dazugehöriger Standorte
  • Meilensteine des Franchise-Systems

Im Ergebnis muss insbesondere ein zutreffendes Bild über die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Franchise-Partner gezeichnet worden sein. Denn anders als vielleicht manchmal angenommen, schuldet der Franchise-Geber dem Franchise-Partner „nur“ die Informationen, die dem Franchise-Geber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bekannt sind und keine allumfassenden bis ins Detail reichenden Darstellungen von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

 

Rechtsanwalt Joachim Klapperich: Klapperich

„Kommt es in der Praxis vor Gericht, ist die Nachweisbarkeit der übergebenen Informationen für den Franchise-Geber erfolgsentscheidend. Ich empfehle daher, die im Verlauf der vielen Monate geführten vorvertraglichen Gesprächsinhalte und übergebenen Informationen auf ihre jeweilige Aktualität hin zu überprüfen. Sollten sich Änderungen ergeben haben, teilen Sie diese dem Interessenten rechtzeitig vor Vertragsunterschrift mit und lassen Sie sich den Erhalt dieses Dokuments zudem mit einer Empfangsbestätigung quittieren.“

Praxistipps für Franchise-Geber:

  • Alle Informationen, die Sie einem zukünftigen Franchise-Partner zur Verfügung stellen, insbesondere auch zu den wirtschaftlichen Eckdaten, müssen immer inhaltlich richtig, vollständig und aktuell sein.
  • Sie sollten die Quelle der Informationen unbedingt auch nachweisen können und diese kennzeichnen bzw. dokumentieren.
  • Es sollte immer deutlich klargestellt sein, ob es sich bei den dargestellten Rentabilitätsberechnungen um reine Prognosen oder um eine Darstellung von real existierenden Betrieben handelt.
  • Umsatzprognosen sollten Sie als Franchise-Geber am besten ganz vermeiden. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Standortes hängt schließlich auch vom persönlichen Einsatz des Franchise-Partners ab, der sich wohl nur schwerlich prognostizieren lässt.
  • Übergeben Sie Ihren angehenden Franchise-Partnern besser Ist-Zahlen sowie tatsächliche Daten und Fakten. Kennzeichnen Sie diese mit dem entsprechenden Datum.
  • Lassen Sie Ihre Werbemittel, Präsentationen und Vorlagen für Unternehmensplanungen etc. von einem auf Franchise spezialisierten Anwalt prüfen.

 

Fotonachweis: ©michelangeloop – Fotolia.com

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Christina Westerhorstmann Jul 2012

Bildungsforum Franchise: Systemaufbau in der Praxis

Keine Kommentare Allgemein, Kommunikation, Partnerakquisition, Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung, Veranstaltungen

Nichts ist unmöglich. Man kann Erbsen auch schälen und Gurken in Perlenform zu sich nehmen. Wenn man seine Ausgangslage kennt und die richtigen Instrumente im Gepäck hat, ist der Weg bis zum Ziel häufig gar nicht so schwer. Auch Franchise-Geber wird man nicht über Nacht. In immerhin nur zwei Tagen haben die Teilnehmer des diesjährigen Bildungsforums Franchise erfahren, welche Punkte es dabei zu beachten gilt und wie man den Systemaufbau in der Praxis gestalten kann. Weiterlesen

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Joachim Klapperich Nov 2011

Franchise-Geber aufgepasst: Widerrufsbelehrung und kein Ende

Keine Kommentare Allgemein, Recht

Das nunmehr seit mehreren Jahren andauernde Drama um die gesetzliche Widerrufsbelehrung ist um ein weiteres Kapital reicher. Der über mehrere Jahre herrschende Zustand der Rechtsunsicherheit, ob die vom Gesetzgeber herausgegebene Musterwiderrufsbelehrung wirksam ist oder nicht, war eigentlich beigelegt. Der Gesetzgeber hatte eine Musterwiderrufsbelehrung in Form eines Gesetzes herausgegeben. Es bestand insoweit eine relative Rechtssicherheit für die Verwender dieses Musters. Nachdem jedoch der europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz die Belehrung über die Widerrufsfolgen kritisiert hat, hat der Gesetzgeber den Text der Musterwiderrufsbelehrung erneut geändert. Weiterlesen

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patrick-giesler Jul 2011

Fehlendes Franchise-Gesetz: Entstehen dadurch Nachteile?

Keine Kommentare Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung

In Deutschland, Österreich und in der Schweiz gibt es kein Gesetz, das Regelungen speziell zum Franchising enthält. Das ist nicht außergewöhnlich. Viele moderne Vertragstypen, wie beispielsweise das Leasing, werden von dem Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt. Es gibt genügend allgemeine Normen, aus denen sich die Spielregeln entnehmen lassen.

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patrick-giesler Jun 2011

Das Recht zur Lüge gibt es nur in der Liebe – das gilt auch für Franchisepartner!

Keine Kommentare Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung

Es ist bekannt, dass ein Franchisegeber vor dem Abschluss eines Franchisevertrages Informationspflichten zu beachten hat. Eher unbekannt ist dagegen, dass auch den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss bestimmte Pflichten treffen.

Es ist in unserer Rechtsordnung seit mehr als einem Jahrhundert anerkannt, dass auch in der Phase einer Vertragsanbahnung gewisse wechselseitige Pflichten bestehen.
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patrick-giesler Mai 2011

Systemgastronomie: Die Krone der Franchise-Schöpfung

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Die Vervielfältigung von Gastronomie-Konzepten ist die Krone des Franchising. Jedenfalls gibt es neben der Gastronomie kaum eine andere Branche, bei der Franchising in diesem Maße zeigen kann, welche Kraft in der Vervielfältigungsmethode steckt. Zugleich gibt es kaum eine andere Branche, bei welcher der Aufwand des Franchisegebers vergleichbar hoch ist.
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Christina Westerhorstmann Apr 2011

Bildungsforum 2011: So expandiert man schnell und nachhaltig

Keine Kommentare Systemaufbau, Veranstaltungen

Bildungsforum Franchise auf den Punkt gebracht: 3 Tage Seminar, mehr als eine handvoll Markenfranchise-Experten mit jeder Menge Wissen, Neuigkeiten und Lösungsstrategien im Gepäck und etwa zehn neugierige und überaus motivierte Teilnehmer aus verschiedenen Unternehmen – von führenden Franchise-Marken bis hin zu jenen, die eine solche erst noch aufbauen wollen. Ihr Fazit: „Jetzt weiß ich, was ich alles falsch gemacht habe!“ Und: „Aha – so funktioniert Franchise tatsächlich!“

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patrick-giesler Mrz 2011

Vorsicht bei der Übernahme von laufenden Systembetrieben!

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Neben der Neugründung eines Systembetriebes durch einen Franchisenehmer ist in Franchisesystemen auch die Übernahme eines laufenden Systembetriebes üblich. Das gilt vor allem in expansiven Markenfranchise-Systemen. Der Erwerber des Systembetriebes ist dann entweder ein Nachfolge-Franchisenehmer oder der Franchisegeber.

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Joachim Klapperich Mrz 2011

Gebietsschutz richtig planen

Keine Kommentare Recht

An diesem Thema scheinen sich teilweise die Geister zu scheiden. Soll ich als Franchise-Geber meinen Franchise-Partnern nun einen Gebietsschutz einräumen oder nicht?

Pauschal lässt sich diese Frage so nicht beantworten. So gibt es viele Franchise-Systeme, bei denen es aus konzeptionellen Gründen notwendig ist, ein Vertragsgebiet mit Gebietsschutz oder Kundenschutz zu vereinbaren. In einigen Fällen bietet es sich an, einen Kundenschutz für die Franchise-Partner zu vereinbaren. In anderen Fällen wiederum ergeben aber weder ein Gebiets- noch ein Kundenschutz Sinn. Letzteres gilt häufig z.B. für die standortgebundene Gastronomie. Worauf muss man aber beachten, wenn ein Gebietsschutz als sinnvoll erscheint?

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Christina Westerhorstmann Mrz 2011

Jetzt anmelden – Expansion starten!

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Markenfranchise ist Thema des 3. Grundlagenseminars vom 29. bis 31. März 2011 für Franchise-Geber. Nur noch wenige Plätze frei.

Wie baue ich ein schlagkräftiges und expansives Franchise-System auf? Wie expandiere ich schnell und reibungslos? Was müssen Franchise-Vertrag und Handbuch wirklich regeln? Und wie finde ich die richtigen Franchise-Partner? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt des dreitägigen Grundlagenseminars des Bildungsforums Franchise vom 29. bis 31. März 2011 im Dorint Parkhotel in Bad Neuenahr. Die Veranstaltung, die bereits zum dritten Mal ausgerichtet wird, richtet sich ausschließlich an bestehende und zukünftige Franchise-Geber und deren leitende Mitarbeiter.

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