Junge Franchise-Geber gehen alle den gleichen Weg. Sie haben einen erfolgreichen Betrieb, planen ihre Expansion, erfahren, dass sie einen Vertrag brauchen, und gehen zum Anwalt. Hier beantworten sie alle Fragen des Anwalts – nach bestem Wissen und Gewissen. Gebietsschutz und Bezugsbindung sind ihnen meist wichtig und auch das Marketing soll einheitlich sein. Und die Franchise-Partner sollen alles genauso machen, wie der Franchise-Geber es will! Am besten sollten sie auch noch die Preise des Pilotbetriebs übernehmen. In den ersten zwei Jahren sollen dann 40 Franchise-Partner und in den darauf folgenden drei Jahren die nächsten 100 Franchise-Partner gewonnen werden. Jetzt fehlen noch die Gebühren: Hier schauen sich werdende Franchise-Geber im Markt um. Meist legen sie die laufende Franchise-Gebühr auf drei bis fünf Prozent und die Einstiegsgebühr auf rund 9.500 Euro fest. Warum es genau so viel (oder so wenig) sein soll, wissen sie jedoch nicht. Sie hoffen mit diesen Beträgen zurecht zu kommen und glauben, dass die anderen auch nicht mehr nehmen. In der Realität kommt man so aber nicht weiter.
Franchise-Geber brauchen solide Franchise-Verträge und -Partnerschaften
Der Franchise-Vertrag gehört nach Vertragsschluss in die Schublade – eine weit verbreitete Meinung, die oft falsch ist. Der Franchise-Vertrag hat mindestens drei über die gesamte Franchise-Partnerschaft wirkende und für das Franchise-System wichtige Aufgaben.
Erfolgsfaktor Franchise-Vertrag: Was Franchise-Geber und Franchise-Nehmer erwarten können (und müssen)
Vier Anwälte und eine Meinung – das ist nach Aussagen vieler Juristen eine Seltenheit. In vielen grundlegenden Arbeitssitzungen zum Franchise-Vertrag zeigt sich immer wieder, dass ein Franchise-Vertrag auf einem wesentlichen Fundament aufbaut. Die Rede ist von der Franchise-Systematik. Sie zeigt, wie das Zusammenspiel zwischen den Akteuren eines Franchise-Systems funktionieren soll.
Gebietsschutz richtig planen
An diesem Thema scheinen sich teilweise die Geister zu scheiden. Soll ich als Franchise-Geber meinen Franchise-Partnern nun einen Gebietsschutz einräumen oder nicht?
Pauschal lässt sich diese Frage so nicht beantworten. So gibt es viele Franchise-Systeme, bei denen es aus konzeptionellen Gründen notwendig ist, ein Vertragsgebiet mit Gebietsschutz oder Kundenschutz zu vereinbaren. In einigen Fällen bietet es sich an, einen Kundenschutz für die Franchise-Partner zu vereinbaren. In anderen Fällen wiederum ergeben aber weder ein Gebiets- noch ein Kundenschutz Sinn. Letzteres gilt häufig z.B. für die standortgebundene Gastronomie. Worauf muss man aber beachten, wenn ein Gebietsschutz als sinnvoll erscheint?