An diesem Thema scheinen sich teilweise die Geister zu scheiden. Soll ich als Franchise-Geber meinen Franchise-Partnern nun einen Gebietsschutz einräumen oder nicht?
Pauschal lässt sich diese Frage so nicht beantworten. So gibt es viele Franchise-Systeme, bei denen es aus konzeptionellen Gründen notwendig ist, ein Vertragsgebiet mit Gebietsschutz oder Kundenschutz zu vereinbaren. In einigen Fällen bietet es sich an, einen Kundenschutz für die Franchise-Partner zu vereinbaren. In anderen Fällen wiederum ergeben aber weder ein Gebiets- noch ein Kundenschutz Sinn. Letzteres gilt häufig z.B. für die standortgebundene Gastronomie. Worauf muss man aber beachten, wenn ein Gebietsschutz als sinnvoll erscheint?