Das nunmehr seit mehreren Jahren andauernde Drama um die gesetzliche Widerrufsbelehrung ist um ein weiteres Kapital reicher. Der über mehrere Jahre herrschende Zustand der Rechtsunsicherheit, ob die vom Gesetzgeber herausgegebene Musterwiderrufsbelehrung wirksam ist oder nicht, war eigentlich beigelegt. Der Gesetzgeber hatte eine Musterwiderrufsbelehrung in Form eines Gesetzes herausgegeben. Es bestand insoweit eine relative Rechtssicherheit für die Verwender dieses Musters. Nachdem jedoch der europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz die Belehrung über die Widerrufsfolgen kritisiert hat, hat der Gesetzgeber den Text der Musterwiderrufsbelehrung erneut geändert.
Der Gesetzgeber hat sich jedoch nicht auf die Folgen des Widerrufes bei Fernabsatzverträgen beschränkt, sondern die Belehrung über die Widerrufsfolgen insgesamt umformuliert. Dies führt nunmehr dazu, dass seit Anfang November 2011 eine neue Musterwiderrufsbelehrung zu verwenden ist. Nur durch Verwendung dieser neuen Widerrufsbelehrung, kann man die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit für sich in Anspruch nehmen. Dieses neue Kapitel der Widerrufsbelehrung zeigt, dass das gesamte Widerrufsrecht in sich nicht durchdacht ist.
Jedoch bleibt es den betroffenen Franchise-Systemen nicht erspart, sich den Gesetzesänderungen zu stellen und diese umzusetzen. Meiner Ansicht nach wäre es die Aufgabe der Interessenverbände, nicht nur der Franchise-Wirtschaft sondern auch der anderen betroffenen Wirtschaftszweige, die Politik zum mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit aufzufordern und vor allem in B2B-Geschäften mit Existenzgründern, das Widerrufsrecht abzuschaffen.
Franchise-Recht, Franchise-Vertrag, Widerrufsbelehrung