Felix Peckert 28 Jul 2011

Erfolgsfaktor Franchise-Vertrag: Was Franchise-Geber und Franchise-Nehmer erwarten können (und müssen)

Keine Kommentare Allgemein, Recht, Systemaufbau

Vier Anwälte und eine Meinung – das ist nach Aussagen vieler Juristen eine Seltenheit. In vielen grundlegenden Arbeitssitzungen zum Franchise-Vertrag zeigt sich immer wieder, dass ein Franchise-Vertrag auf einem wesentlichen Fundament aufbaut. Die Rede ist von der Franchise-Systematik. Sie zeigt, wie das Zusammenspiel zwischen den Akteuren eines Franchise-Systems funktionieren soll.

Vier Dimensionen sind dabei entscheidend: (1) Welche Rolle und Aufgabe hat der Franchise-Geber? (2) Wie bindet der Franchise-Geber und später der Franchise-Partner die Lieferantenstruktur und die Netzwerke des Beschaffungsmarktes ein? Auf welche Weise und in welchem Ausmaß soll hier Geld verdient werden? (3) Welche Rolle und Aufgabe hat der Franchise-Partner? Soll er seinen Markt als wachsender Franchise-Unternehmer erobern oder lediglich einen Standort als eine Art „Filialleiter mit Eigenkapital“ selbst und ständig betreiben? (4) Wie erreicht das Franchise-System insgesamt den Endkunden und was soll dieser vom Franchise-Partner und/oder Franchise-Geber kaufen? Wie soll die Marke konkret aufgebaut werden und wofür soll sie in der nahen, mittleren und fernen Zukunft stehen?

Erst wenn diese Fragen umfassend beantwortet sind, kann und will der in Franchise-Systemen erfahrene Jurist mit seiner eigentlichen Arbeit beginnen. Der Jurist kleidet das wirtschaftlich sowie systemisch Gewollte in ein wirksames und juristisches „Kleid“, dem sogenannten Franchise-Vertrag. Dieser Vertrag wird dann vom Franchise-Geber um ein einfaches, in der Regel standardisiert zu lieferndes „Handbuch zum Vertrag“ ergänzt. Dieses Handbuch hat zunächst nur eine Aufgabe: Es soll die in einem Franchise-Vertrag vorkommenden Querverweise auf ein „Franchise-Handbuch“ so kurz und knapp wie möglich beantworten. Während viele sich hier schon die Mühe machen, vieles zu schreiben und zukünftiges zu regeln, konzentriert sich der Franchise-Profi auf die wirklich wichtigen Regelungsinhalte. Und diese sind immer (1) auf den Beschaffungsmarkt fokussiert, (2) am Ziel des Umsatzwachstums orientiert und (3) auf einen einheitlichen Qualitäts- und Markenauftritt hin ausgerichtet.

In meiner 22-jährigen Franchise-Praxis habe ich schon viele Stilblüten gesehen. Da gibt es Anwälte und Berater, die insgesamt mehrere 10.000 Euro für den Franchise-Vertrag mit Handbuch aufrufen. Es gibt auch Franchise-Verträge, die alleine schon mehrere 10.000 Euro kosten sollen. Daher hier meine Erfahrungswerte: Ein Franchise-Vertrag kostet in der Regel nach einem perfekten Briefing zwischen 2.500 und 4.000 Euro. Ein „Handbuch zum Vertrag“ zwischen 5.000 und 7.500 Euro. Wer Unterstützung bei der Festlegung der Franchise-Systematik sucht, muss in der Regel nicht mehr als 5.000 Euro bezahlen.

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