Joachim Klapperich 13 Nov 2014

Nachfolgeregelungen in Franchise-Verträgen

Keine Kommentare Recht, Systemsteuerung

Die Expansion eines Franchise-Systems umfasst nicht nur die Akquisition neuer Standorte und Franchise-Partner. Ebenso wichtig sind die Bindung bestehender Franchise-Betriebe und Standorte. Ist ein Franchise-System schon länger am Markt aktiv, wird es nicht mehr nur mit der Verlängerung bestehender Franchise-Verträge konfrontiert. Vielmehr geht es auch um die Frage, wie erfolgreiche Franchise-Partner ihren Franchise-Betrieb an einen Nachfolger übertragen können. Die Gründe für diesen Schritt können ganz unterschiedlich sein – sie reichen von Alter, Krankheit und veränderten Lebensumständen bis hin zum Tod des Franchise-Partners.

Um diesen Fällen in der jeweiligen Situation gerecht werden zu können, sollten von Anfang an Nachfolgeregelungen in Franchise-Verträgen aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Vertragsgestaltungen, die dem Franchise-Nehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Franchise-Systems und des Franchise-Gebers eine Übertragung bzw. eine Vererbung des Franchise-Vertrages sowie seines Franchise-Betriebes ermöglichen.

Bei diesen Überlegungen ist vor allem zu berücksichtigen, dass bei der Auswahl des Franchise-Partners und dem Abschluss des Franchise-Vertrages in den meisten Fällen die persönliche Qualifikation des Interessenten eine entscheidende Rolle spielt.Fotolia_54583639_M_news2

Systemanforderungen an Franchise-Partner müssen auch für den Nachfolger gelten

Bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen muss im Interesse des Franchise-Systems somit sichergestellt werden, dass der Franchise-Vertrag bzw. der Franchise-Betrieb nur an Personen übergeben werden kann, die die persönlichen und fachlichen Systemanforderungen an Franchise-Partner erfüllen.

Es ist also zunächst eine Grundentscheidung zu treffen, ob eine Übertragung des Franchise-Vertrages und/oder eine Vererbung des Franchise-Betriebes durch den Franchise-Partner überhaupt möglich sein sollen. Falls nicht, endet der Franchise-Vertrag mit der Kündigung/der Berufsunfähigkeit oder dem Tod des Franchise-Partners.

Soll der Standort und der laufende Betrieb auch im Interesse des Franchise-Systems gesichert werden, ist sicherzustellen, dass der Franchise-Vertrag mit einem geeigneten Nachfolger fortgesetzt werden kann. Hierzu sind Regelungen zu den persönlichen und fachlichen Anforderungen an den Nachfolger und zukünftigen Franchise-Partner erforderlich. Ebenso empfiehlt sich eine Regelung, wer diesen Nachfolger benennen und auswählen kann Die letzte Entscheidung muss aber beim Franchise-Geber liegen. Dies kann z.B. durch ein Vorkaufsrecht abgesichert werden.

Im Fall des Todes des Franchise-Partners sollte der Franchise-Vertrag auch regeln, bis wann der/die Erbe(n) oder ein Nachfolger benannt werden muss. Ebenso sollte geregelt werden, ob der Franchise-Geber entgeltlich bzw. unentgeltlich die Fortführung des zu vererbenden Franchise-Betriebes bis zum Eintritt des Erben/Nachfolgers sicherstellt und bis zu welchem Zeitpunkt der beabsichtigte Nachfolger den Betrieb übernehmen muss.

Auch für den Fall, dass vom Franchise-Partner /seinen Erben kein geeigneter Nachfolger gefunden werden kann bzw. benannt wurde, empfehlen sich entsprechende Regelungen. So sollte entweder der Franchise-Geber den bestehenden Betrieb ankaufen können oder aber der Franchise-Betrieb sollte von dem Franchise-Partner/den Erben an einen vom Franchise-Geber benannten geeigneten Nachfolger verkauft werden.

Geeignete Regelungen sichern Fortbestand erfolgreicher Franchise-Betriebe

Vertragliche Regelungen stellen so sicher, dass die vom Franchise-Partner erbrachten lokalen Aufbauleistungen im Interesse des gesamten Franchise-Systems gesichert und auf dieser soliden Basis ein erfolgreicher Franchise-Betrieb fortgeführt werden kann. Gleichzeitig kann der Franchise-Partner so auch die von ihm geschaffenen Werte an seine Nachfolger weitergeben oder realisieren.

Durch entsprechende Nachfolgeregelungen können vertraglich abgesichert frühzeitig Nachfolger im eigenen Betrieb oder in der Familie des Franchise-Partners aufgebaut und motiviert werden.

Ebenso kann dadurch auch leichter eine Nachfrage von Interessenten für bestehende Franchise-Betriebe und Franchise-Verträge geweckt werden, für die eine Neugründung eines Betriebes nicht in Frage käme. Auf diese Weise kann im Interesse der Franchise-Partner und des Franchise-Systems ein eigener „neuer“ Markt für bestehende Franchise-Betriebe entstehen.

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