Archiv für Recht

patrick-giesler Mrz 2012

Franchisegeber müssen Wissensführer sein

2 Kommentare Recht, Systemaufbau, Systemsteuerung

Ein umfangreiches Schulungs- und Trainingsprogramm ist nicht das einzige Merkmal erfolgreicher Franchisesysteme. Entscheidend ist auch, wie das Wissensmanagement organisiert ist.

Know-how ist nicht statisch, sondern entwickelt sich ständig weiter. Neues Wissen bildet sich nicht nur bei dem Franchisegeber. Auch in den einzelnen Systembetrieben gibt es Erfahrungen, neue Ideen und eine Vielzahl von Informationen, die für das System von Bedeutung sind. Ein Franchisegeber sollte die systematische Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung dieser Informationen einplanen. Beispielsweise können Franchisenehmer dafür eingesetzt werden, Markt- und Wettbewerbsinformationen vor Ort zu sammeln. Das Wissen, wie sich Wettbewerber verhalten und wie das Nachfrageverhalten von Kunden aussieht, ist für Produktentwicklung und Produktpolitik des Franchisegebers von großer Bedeutung. Ein Franchisesystem hat mit seinen vielen Systembetrieben theoretisch überall Sensoren, um diese Informationen zu sammeln. Gleichwohl wird diese Möglichkeit von vielen Systemen nicht ausreichend  genutzt. Der Nutzen kann auch nur dann erzielt werden, wenn die Gesamtinformationen ausgewertet und bewertet werden. In diesem Bereich gibt es noch Verbesserungspotential. Immerhin  nutzen viele Franchisegeber Informationen aus einem elektronischen Kassensystem, um Auswertungen durchzuführen und das Ergebnis der Auswertungen an die Franchisenehmer zu kommunizieren. Gleichwohl fehlen im Organigramm vieler Franchisegeber Abteilungen für Marktforschung und Produktentwicklung. Eine vernünftige Produktentwicklung ohne Wissensmanagement ist nicht denkbar. Daraus ergibt sich, dass der Transfer von Wissen beim Franchising keine Einbahnstraße ist. Die Informationen fließen in beide Richtungen. Weiterlesen

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patrick-giesler Feb 2012

Die besten Erfolgsrezepte der guten Systeme (Teil 2)

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Warum sind wenige Franchisegeber so erfolgreich? Hier die Fortsetzung meiner kleinen Checkliste:

6. Ein schneller und nachhaltiger Aufbau der Marke kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, das Kundenerlebnis in allen Systembetrieben exakt zu reproduzieren. Dazu genügt es nicht, dass die Betriebe möglichst identisch aussehen. Ein einheitliches Kundenerlebnis entsteht nur, wenn die Verhaltensweisen der Mitarbeiter in den Systembetrieben einheitlich sind. Ein erfolgreicher Franchisegeber schult deswegen auch die Arbeitnehmer des Franchisenehmers. Auf die Weitergabe vollständigen Betriebsführungswissens wird besonderer Wert gelegt.

7.  Erfolgreiche Franchisegeber haben es geschafft, einen Betriebstyp zu entwickeln, mit dem die Franchisenehmer – in einer vernünftigen Relation zu ihrer Kapitalinvestition – eine gute Rendite erwirtschaften können. Mit anderen Worten: Erfolgreiche Franchisegeber bringen die Franchisepartner in einer ausreichenden Zahl ans Geldverdienen. Der Franchisegeber schuldet zwar keinen wirtschaftlichen Erfolg der Systembetriebe. Aber wenn es nicht gelingt, die Franchisenehmers ans Verdienen zu bringen, kann das Franchisesystem niemals dauerhaft Erfolg haben.

8. Gute Franchisegeber nutzen Markenfranchise für ihre Expansion. Sie haben einen Betriebstyp entwickelt, der den Franchisenehmern die Bildung von clusterartigen, kleinen Filialnetzwerken ermöglicht. Dadurch können z.B. mit 20 Franchisepartnern 100 Betriebe dargestellt werden.

Ich freue mich auf Ihre Kommentare!

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patrick-giesler Feb 2012

Die besten Erfolgsrezepte der guten Systeme (Teil 1)

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Es ist tatsächlich sehr viel schwieriger, ein erfolgreiches Franchisesystem aufzubauen, als junge Franchisegeber bei Gründung ihres Unternehmens vermuten. Um wirklich dauerhaft und nachhaltig Erfolg zu haben und Werte aufzubauen, bedarf es einer Vielzahl richtiger Weichstellungen. Es ist dementsprechend kein bedauerlicher Zufall, dass ein beträchtlicher Teil der kleineren Franchisesysteme keinen dauerhaften Erfolg hat, immer wieder mit Schwierigkeiten beim Systemwachstum konfrontiert ist und mitunter schwere Konflikte mit Franchisepartnern erleidet. Unter den hunderten von Stellschrauben, die richtig justiert werden müssen, um Erfolg als Franchisegeber zu haben, sollen hier einige Beispiele genannt werden: Weiterlesen

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patrick-giesler Jan 2012

Vorzeitige Kündigung von Franchiseverträgen

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Es ist mal an der Zeit, dass wir uns an dieser Stelle mit der Kündigung von Franchiseverträgen befassen. Franchiseverträge werden im Regelfall für eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen. Während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung nicht möglich. Der Umstand, dass Franchiseverträge für längere Zeiträume fest abgeschlossen werden, hat vor allem mit dem Schutz der Franchisenehmer zu tun. Der Franchisevertrag bildet die Grundlage für die Investition des Franchisenehmers und berechtigt ihn, sein Unternehmen als Systembetrieb zu führen. Durch einen vorzeitigen Wegfall des Franchisevertrages könnte die Investition gefährdet werden. Selbstverständlich hat auch der Franchisegeber Interesse an einer langfristigen Vertragsbeziehung. Auch der Franchisegeber investiert in jeden einzelnen Franchisenehmer, insbesondere in Schulungen, Training und Unterstützung bei dem Aufbau des Systembetriebes. Auch für den Franchisegeber muss sich die Vertragsbeziehung also längerfristig amortisieren. Daran ändert häufig auch die vereinbarte Eintrittsgebühr nichts, weil die Anfangsleistungen des Franchisegebers in vielen Systemen damit nur teilweise bezahlt werden. Weiterlesen

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patrick-giesler Jan 2012

Kulturelle Unterschiede und internationale Systemexpansion (Teil 3)

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Wenn es um den Abschluss eines internationalen (d.h. grenzüberschreitenden) Franchise-Vertrages oder Masterfranchise-Vertrages geht, steht jeder Franchise-Geber vor der Frage, welcher Rechtsordnung der Vertrag unterworfen werden sollte. Das hat übrigens nichts mit der Sprache zu tun, in welcher der Vertrag abgefasst ist. Für die Rechtswahl beim Franchising gilt folgende Faustformel: Wenn unmittelbar mit den Franchise-Nehmern in dem Zielland einzelne Franchise-Verträge abgeschlossen werden sollen, ist es geboten, das Recht des Ziellandes zu vereinbaren. Andernfalls würde die Expansion erheblich erschwert. Umgekehrt sollten natürlich angehende Franchise-Nehmer darauf achten, wie der Franchise-Vertrag diese Frage regelt.
Die größten Risiken liegen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Geschäftskonzept. Wenn das Franchisekonzept in der geplanten Form in dem Zielland wegen gesetzlicher Verbote nicht eingesetzt werden kann, ist das gesamte Vorhaben gefährdet. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn das betreffende Berufsbild in dem Zielland einer staatlichen Regulierung unterliegt. Fälle dieser Art waren in jüngster Zeit im Zusammenhang mit Apotheken- und Anwalts-Franchisesystemen zu beobachten. Wer sich als Gründer für ein ausländisches Franchise-System interessiert, sollte sich deshalb erkundigen, ob diese Fragen sorgfältig abgeklärt sind.

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patrick-giesler Dez 2011

Kulturelle Unterschiede und internationale Systemexpansion (Teil 2)

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Besondere Gefahren bestehen bei der internationalen Expansion dann, wenn ein Franchise-Geber wenig Kenntnisse über das Zielland und dessen Markt hat. Dabei ist es sogar noch als positiv zu bewerten, wenn eine vorurteilsbedingte Vorsicht herrscht. Übertriebene Vorsicht ist immerhin besser als reine Gedankenlosigkeit. Ein US-amerikanischer Unternehmer hat uns wörtlich gesagt, Europa sei für ihn „Voodoo“. Er hatte diffuse Angst vor einer Expansion nach Deutschland. Diese Vorurteile kennen wir auch umgekehrt: Manche deutsche Unternehmer, die Geschäfte in den USA machen, haben unberechtigte Angst davor, vor einem US-amerikanischen Gericht verklagt zu werden. Hört man nicht immer wieder vor Verbraucherklagen, die für das beklagte Unternehmen mit astronomischen Schadenersatzzahlungen enden? Weiterlesen

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patrick-giesler Dez 2011

Kulturelle Unterschiede und internationale Systemexpansion (Teil 1)

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Jedes Franchisesysteme soll expandieren. Darum geht es. Fast alle Franchisesystem sind dabei prinzipiell auf internationales Wachstum ausgelegt. Die damit verbundenen Chancen sind enorm. Allerdings können sich aus den kulturellen Unterschieden auch Probleme ergeben. Das Bewusstsein für die Unterschiede hilft, Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wenn ein Franchise-Geber aus Land A und ein Franchise-Nehmer aus Land B miteinander ins Geschäft kommen, besteht die größte Gefahr für den Erfolg ihrer Zusammenarbeit in den versteckten Missverständnissen. Jeder glaubt, er kenne die Vorstellungen und Erwartungen seines Geschäftspartners. Tatsächlich reden aber beide aneinander vorbei. Leben wir nicht im Zeitalter der Globalisierung? Gibt es nicht längst eine einheitliche Herangehensweise an eine internationale Kooperation in den Industrienationen? Weit gefehlt. Weiterlesen

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patrick-giesler Dez 2011

Fairness und Franchising

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Nicht allein beim Sport gilt Fairness als das oberste Prinzip. Auch in dem Verhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer spielt Fairness eine große Rolle. Die Systempartner sind gut beraten, wenn sie dieses Gebot beachten.

Wirtschaftsleben und Fairness – diese Begriffe werden heute vielfach als Gegensatzpaar verstanden. Ein Großteil der Unternehmen hat auch tatsächlich keine Skrupel, Interessen erforderlichenfalls mit unlauteren oder rechtswidrigen Methoden durchzusetzen. Oft fehlt dabei sogar das Unrechtsbewusstsein. Ob das im allgemeinen Wirtschaftsleben wirklich jemals anders gewesen ist, darf mit Recht bezweifelt werden. Allerdings verklärt sich oft der Blick von Unternehmern, wenn von den „Hanseatischen Kaufleuten“ erzählt wird, die angeblich so ehrenhaft waren, dass ein Handschlag als Sicherheit genügte. Weiterlesen

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patrick-giesler Nov 2011

Versicherungsschutz im System richtig organisieren

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Auch der Franchisenehmer sollte angemessen versichert sein, so wie jedes andere Unternehmen. Selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und intensiven Kontrollen kann niemals vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein Kunde in dem Systembetrieb zu Schaden kommt. Man kann sicherlich sagen, dass solche Fehler in Franchisesystemen weniger häufig vorkommen als bei nicht-systemgebundenen Einzelbetrieben. Wenn der Franchisenehmer das erprobte Geschäftskonzept exakt so umsetzt, wie es der Franchisegeber vorgegeben hat, trägt dies zu einer Risikobegrenzung bei. Weiterlesen

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Joachim Klapperich Nov 2011

Franchise-Geber aufgepasst: Widerrufsbelehrung und kein Ende

Keine Kommentare Allgemein, Recht

Das nunmehr seit mehreren Jahren andauernde Drama um die gesetzliche Widerrufsbelehrung ist um ein weiteres Kapital reicher. Der über mehrere Jahre herrschende Zustand der Rechtsunsicherheit, ob die vom Gesetzgeber herausgegebene Musterwiderrufsbelehrung wirksam ist oder nicht, war eigentlich beigelegt. Der Gesetzgeber hatte eine Musterwiderrufsbelehrung in Form eines Gesetzes herausgegeben. Es bestand insoweit eine relative Rechtssicherheit für die Verwender dieses Musters. Nachdem jedoch der europäische Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz die Belehrung über die Widerrufsfolgen kritisiert hat, hat der Gesetzgeber den Text der Musterwiderrufsbelehrung erneut geändert. Weiterlesen

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