Archiv für November, 2014

Joachim Klapperich Nov 2014

Burger King – Die fristlose Kündigung als Ultima Ratio

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Auch wenn die Einzelheiten, die am Ende zur fristlosen Kündigung der Franchise-Verträge führten, nicht allgemein bekannt sind – der aktuelle Fall bei Burger King zeigt auf beispielhafte Weise, dass ein Franchise-Geber im Interesse des Gesamtsystems in bestimmten Fällen handeln und Franchise-Verträge beenden muss. Ist ihm die Fortsetzung eines Franchise-Vertrages aufgrund des vom Franchise-Nehmers zu vertretenen Verhaltens nicht mehr zumutbar, kann und muss er – um das Franchise-System insgesamt vor weiteren Schäden zu bewahren – zum letzten Mittel der fristlosen Kündigung greifen.

Wann kann ein Franchise-Geber fristlos kündigen?

Bei der fristlosen Kündigung sind die vom Gesetzgeber aufgestellten Regelungen zu berücksichtigen. Handelt es sich bei dem zu einer fristlosen Kündigung führenden Gründen um Verletzungen von Vertragspflichten, muss der Franchise-Geber in der Regel diese Vertragsverletzungen vorher abmahnen. Dabei muss er eine Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung bzw. Unterlassung der Vertragsverletzung setzen. Nur wenn die Abmahnung erfolglos bleibt und die Vertragsverletzung fortgesetzt wird bzw. wiederholt wird, kann der Franchise-Geber den Franchise-Vertrag fristlos kündigen.

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Felix Peckert Nov 2014

Burger King: Franchise ist nicht das Problem

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Wie schnell ein Strategiewechsel zum Problem werden kann, zeigt uns aktuell das Fastfood-Unternehmen Burger King. Burger King hatte alle 89 Franchise-Verträge mit der YI-KO Holding gekündigt, nachdem sich diese offenbar wiederholt nicht an die Standards gehalten hat.

In der Folge wurden die betroffenen Restaurants inzwischen geschlossen. Dazu habe ich auch den Tagesthemen ein Interview gegeben.

zum Tagesthemen-Beitrag vom 24.11.2014

Was sollten die nächsten Schritte sein?

Für die Franchise-Wirtschaft bleibt zu hoffen, dass der Imageschaden jetzt professionell aufgearbeitet wird. Dazu wird die Franchise-Zentrale von Burger King vor allem zeigen müssen, dass sie die Filialen profitabel und systemkonform führen will und kann.

Der erste Schritt dafür ist getan: Mit der Kündigung der YI-KO Holding zeigt Burger King als Franchise-Geber Stärke und beweist so, dass sich alle Franchise-Partner (auch die Großen) an die Standards halten müssen.

Die nächsten Schritte werden folgen (müssen):

  1. Imagekampagne zum Schutz der Marke und der übrigen 165 Franchise-Partner ausrollen
  2. Wiedereröffnung der Filialen in Eigenregie
  3. Standards in den Filialen und deren Profitabilität wieder herstellen
  4. Einzelne oder mehrere Filialen an starke und systemkonforme Franchise-Partner veräußern
  5. Eine stattliche Anzahl von Filialen in Eigenregie behalten und darauf aufbauend den Anteil der Filialen am Gesamtsystem gemäß den Marktgegebenheiten erhöhen
  6. Expansion mit neuen Franchise-Partnern forcieren

Übrigens: Auch andere Franchise-Systeme sind vor ähnlichen Herausforderungen nicht gefeit. Besonders ist in diesem Fall die Dimension!

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Joachim Klapperich Nov 2014

Nachfolgeregelungen in Franchise-Verträgen

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Die Expansion eines Franchise-Systems umfasst nicht nur die Akquisition neuer Standorte und Franchise-Partner. Ebenso wichtig sind die Bindung bestehender Franchise-Betriebe und Standorte. Ist ein Franchise-System schon länger am Markt aktiv, wird es nicht mehr nur mit der Verlängerung bestehender Franchise-Verträge konfrontiert. Vielmehr geht es auch um die Frage, wie erfolgreiche Franchise-Partner ihren Franchise-Betrieb an einen Nachfolger übertragen können. Die Gründe für diesen Schritt können ganz unterschiedlich sein – sie reichen von Alter, Krankheit und veränderten Lebensumständen bis hin zum Tod des Franchise-Partners.

Um diesen Fällen in der jeweiligen Situation gerecht werden zu können, sollten von Anfang an Nachfolgeregelungen in Franchise-Verträgen aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Vertragsgestaltungen, die dem Franchise-Nehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Franchise-Systems und des Franchise-Gebers eine Übertragung bzw. eine Vererbung des Franchise-Vertrages sowie seines Franchise-Betriebes ermöglichen.

Bei diesen Überlegungen ist vor allem zu berücksichtigen, dass bei der Auswahl des Franchise-Partners und dem Abschluss des Franchise-Vertrages in den meisten Fällen die persönliche Qualifikation des Interessenten eine entscheidende Rolle spielt.Fotolia_54583639_M_news2

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